
Ein Stadtlohner (36) hat über die Internetplattform gewerbsmäßig betrogen. © picture alliance / dpa
Mehrfacher Betrug: Stadtlohner (36) will einfach nicht ins Gefängnis
Berufungsprozess
Gewerbsmäßiger Betrug in mehreren Fällen sowie Kauf und Besitz von Drogen: Die Liste der Vergehen eines Stadtlohners (36) ist lang. Eigentlich müsste der Mann dafür ins Gefängnis. Eigentlich.
Eigentlich ist die Sache juristisch klar. Ein Stadtlohner (36) soll wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie Kaufs und Besitzes von Betäubungsmitteln über ein Jahr ins Gefängnis. Angetreten hat der 36-Jährige die Haftstrafe noch nicht. Er sieht das Strafmaß nicht ein.
Zwischen September 2019 und Juli 2020 hat der Stadtlohner über das Internetportal Ebay Unterhaltungselektronik – Handys, Tablets und Spielkonsolen – zum Kauf angeboten und dabei insgesamt 1000 Euro „verdient“.
Artikel nie geliefert
Die verkauften Artikel hat er allerdings nie geliefert. Ob er sie nie besessen hat oder einfach bewusst drauf verzichtet hat, ist unklar. Klar ist hingegen, dass der 36-Jährige im gleichen Zeitraum mehrfach Betäubungsmittel gekauft hat. Dass die „Ebay-Geschäfte“ dem Drogenkonsum dienten, liegt nahe.
Für diese Vergehen soll der Mann eigentlich für 16 Monate ins Gefängnis. So das Urteil in erster Instanz vor dem Amtsgericht Ahaus. Doch bis jetzt hat der 36-Jährige diese Strafe nicht angetreten. Grund: Er legte Berufung gegen das Urteil ein. Und so gab es kürzlich die Fortsetzung am Landgericht Münster.
Im Berufungsverfahren wurden sechs Anklagen gegen den Mann verbunden, wie Richter und Gerichtssprecher Henning Barton auf Anfrage der Redaktion berichtet. Dabei sei es nicht um die Schuldfrage des Stadtlohners gegangen. Schon vor dem Amtsgericht hatte der Mann die Taten gestanden.
„Der Angeklagte hat das Ziel verfolgt, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird“, so der Gerichtssprecher. Damit hätte der 36-Jährige folglich nicht ins Gefängnis gemusst. Gemusst deshalb, weil die sechste Strafkammer am Landgericht die Berufung kurzerhand abschmetterte.
Noch kein Haftantritt
„Der Stadtlohner hat sein Ziel also nicht erreicht“, unterstreicht Barton. Unmittelbar folgte für den 36-Jährigen aber nicht der Gang ins Gefängnis. Er ist nach wie vor auf freiem Fuß und kann sich frei bewegen.
Der Gerichtssprecher erklärt, dass dies in den Rechtsmitteln begründet sei. Denn der Stadtlohner hat juristisch noch nicht endgültig „verloren“. Ihm steht noch die Revision vor dem Oberlandesgericht Hamm offen. Dafür gilt eine siebentägige Frist nach dem Urteil im Berufungsverfahren.
Ende dieser Woche läuft die Frist aus. Ob der Stadtlohner das Rechtsmittel der Revision nutzen wird, ist offen. Tut er es nicht, folgt der Haftantritt, wie der Gerichtssprecher sagt. Das Urteil aus dem Berufungsverfahren wäre rechtskräftig.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
