Geldstrafe und noch längeres Fahrverbot für Stadtlohner

Ohne gültigen Führerschein unterwegs

"Fahren ohne Fahrerlaubnis" lautete die Anklage gegen einen 29-Jährigen aus Stadtlohn. Verurteilt wurde er am Ende vom Amtsgericht Borken aber wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er muss eine Geldstrafe von 1950 Euro in 130 Tagessätzen von je 15 Euro zahlen. Darüber hinaus wurde ihm eine weitere sechsmonatige Führerscheinsperre aufgebrummt.

STADTLOHN

, 20.09.2016, 08:57 Uhr / Lesedauer: 1 min

Also kann es dauern, bis der Metallbauer seinen deutschen Führerschein wiederbekommt. Dieser war ihm nämlich vor drei Jahren abgenommen worden, und er hatte ihn noch nicht wieder erlangt. Das hinderte ihn aber nicht am Autofahren. Als die Polizei ihn vor einigen Monaten in der Nachbarstadt Gescher kontrollierte, zeigte er den Beamten einen niederländischen Führerschein. Er sei davon ausgegangen, dass er in Deutschland mit dem gültigen niederländischen Führerschein fahren dürfe, erklärte der Stadtlohner seinerzeit der Polizei - und auch am Montag vor dem Amtsgericht Borken.

Vorsatz konnte nicht nachgewiesen werden

Diese Rechnung ging aber nicht auf. Wer in Deutschland seine Fahrererlaubnis verloren hat, kann nicht mit einem Führerschein aus dem Nachbarland weiter auf Deutschlands Straßen fahren, klärte ihn zunächst die Polizei und nun auch der Richter auf. Weil das Gericht ihm aber nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass er vorsätzlich gehandelt hatte, sondern einem Irrtum unterlegen und deswegen weitergefahren war, erfolgte die Urteilsverkündung wegen "fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis".

Schlagworte: