
© Christiane Hildebrand-Stubbe
Fragwürdiger Doktortitel und nicht zugelassene Therapie bringen Stadtlohner in Erklärungsnot
Illegale Krebstherapie
„Bei mir stirbt keiner“, soll der Stadtlohner Biologe Norbert Sass Krebspatienten versprochen haben. Die Staatsanwältin spricht hingegen von einer „wirkungslosen Therapie“.
Auf die Anrede des Angeklagten mit dem Doktortitel verzichtete der Richter ganz bewusst. Der fragwürdige Titel war nur eine von vielen Ungereimtheiten beim Prozessauftakt gegen den Stadtlohner Biologen Norbert Sass im Amtsgericht Heilbronn.
Trotz großer gesundheitlicher Probleme war der 69-jährige Biologe und ehemalige Betreiber des „Löwenhofs“ in Stadtlohn am Freitagmorgen zur Hauptverhandlung im Heilbronner Amtsgerichts erschienen. Blass, in einen blauen Anzug gekleidet, Haupthaar und markanter Schnurrbart silbergrau.
Zur Last gelegt werden ihm eine Reihe von Straftaten, in deren Mittelpunkt laut Staatsanwaltschaft die Behandlung von krebskranken Patientinnen mit einer in Deutschland nicht zugelassenen Therapie mit Stammzellen steht. Beide Patientinnen sind inzwischen verstorben. Geklagt hatte der Witwer einer 2018 verstorbenen jungen Frau.
Norbert Sass hat Heilung versprochen
Dementsprechend schwer wog das, was die Staatsanwältin aus der Anklageschrift vorlas: So äußerte sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Doktortitels von Norbert Sass. Bei den Kranken und deren Angehörigen habe er aber damit suggeriert, dass er Arzt sei und eine fast 100-prozentigen Heilung versprochen. Ohne medizinische Ausbildung.
Für die Therapie mit den sogenannten „Exosomen“ über eine spezielle Pumpe habe er Honorare von 74.000 und 100.000 Euro in Rechnung gestellt. Außerdem sei die besagte Pumpe, die er von einem ihm bekannten Hersteller bezogen hat, nie auf ihre Funktion dahingehend geprüft worden, ob sie überhaupt mit den dickflüssigen Exosomen kompatibel sei.
Die Staatsanwältin sprach von einer wirkungslosen Therapie „des eigenen Vorteils wegen“: „Sie haben gewusst, dass es keine Heilungschancen gab.“
Gericht stellt Doktortitel infrage
Was sonst häufig als formaler Akt vor Gericht abgehakt werden kann, bekam diesmal eine besondere Bedeutung: die Klärung der beruflichen Vita des Beschuldigten. Anders als von Norbert Sass behauptet liegen dem Gericht bisher nämlich keine Belege dafür vor, dass er sein Biologiestudium überhaupt abgeschlossen hat. Geschweige denn promoviert.
Dem widersprach der Angeklagte heftig und sicherte zu, die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Die Promotion sei über die Stanford University erfolgt. Eine Doktorarbeit allerdings nicht, die sei auch nicht erforderlich gewesen. Der Richter merkte an, dass ein Doktorgrad auch in keinem Ausweispapier zu finden sei.
Die Befragung zur Vita des Angeklagten warf dann ein Licht auf durchaus bunte berufliche Stationen: Lehre als Tankwart und Einzelhandelskaufmann, Einsatz als Krankenpfleger ohne Ausbildung, Zulassung zum Studium nach Begabtenprüfung, bei der ihm ein IQ von 141 bescheinigt worden sei, Studium an der pädagogischen Hochschule Kiel mit Hauptfach Biologie und Nebenfach Politik.
Und anschließend war er über Jahrzehnte für verschiedenste Pharmafirmen als Produktmanager, Berater, Außendienstler und vieles mehr tätig. Als Angestellter, aber auch als Geschäftsführer einer eigenen Firma, nachdem er sich intensiv mit der Therapie mit Stammzellen beschäftigt habe.
Angehörige von Patienten haben dem Biologen vertraut
Emotional wurde es, als zwei Zeugen, die Tochter einer Patientin und der Ehemann einer weiteren, aussagten. Sie berichteten sichtlich betroffen von ihrem blauäugigen Vertrauen gegenüber dem „Therapeuten“ ebenso wie von der Annahme, dass es sich bei ihm um einen zwar nicht niedergelassenen, aber doch um einen Arzt gehandelt habe.
Übereinstimmend zitierten sie auch den Angeklagten: „Sie werden nicht sterben, bei mir stirbt keiner.“ Vielmehr habe er von seinen bisherigen Behandlungserfolgen gesprochen und sie optimistisch gestimmt.
Und noch eine Erfahrungen schilderten die Zeugen ähnlich: Die Spezialpumpe, die in der Uniklinik Greifswald implantiert wurde, funktionierte kaum bis gar nicht. Bei einer Patientin wurden dann die Exosome per Inhalation verabreicht, bei der anderen hat es der Angeklagte über eine externe Pumpe versucht.
Patienten holten Stammzellen in Stadtlohn ab
Dass die Stammzellen aus Beirut stammten, schien allen Beteiligten zuerst nicht besonders auffällig, da ihnen erklärt wurde, dass Norbert Sass diese dort in seinem eigenen Labor herstelle, da er erst 2018 mit einer Zulassung in Deutschland rechne.
Einmal habe man die Exosome für ihre kranke Mutter, so schilderte es die Tochter, sogar in Stadtlohn vom Wohnsitz des Angeklagten abholen müssen. Dessen Ehefrau habe sie ihr und ihrem Lebensgefährten übergeben, weil ihr Mann in Beirut sei. Dabei soll es sich laut Angabe der Zeugin um Röhrchen mit einer rötlichen Flüssigkeit gehandelt haben.
Beide Zeugen waren erst durch die Veröffentlichung in der Münsterland Zeitung darauf aufmerksam geworden, dass der vermeintliche Arzt gar keiner war und waren misstrauisch geworden. Und beide betonten, dass das gemachte Heilungsversprechen, auch wenn es sich nur um mehr Jahre Lebenszeit handele, nicht eingelöst worden sei.
Klarheit in die sehr komplexe und in Teilen widersprüchliche Historie sollen jetzt Beweisaufnahme, zusätzliche Zeugen und ein weiterer Verhandlungstermin am 7. Februar bringen.
Seit über 30 Jahren dem Medienhaus treu verbunden geblieben, zunächst in Steinfurt und jetzt in Ahaus. Hegt eine Leidenschaft für gute Geschichten, Menschen und ihre Schicksale.
