
© Maximilian Konrad
Durch Wohngeldreform haben mehr Stadtlohner Anspruch auf Zuschuss
Mehr Zuschüsse
Zum 1. Januar wurden die Bedingungen des Wohngeldes reformiert. Was bedeutet das konkret für die Stadtlohner Bevölkerung? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Gute Nachrichten für Geringverdiener: Seit dem 1. Januar wird die Wohngeldreform umgesetzt – das bedeutet in erster Linie höhere Zuschüsse und mehr Menschen, die Anspruch darauf haben. Was sich konkret verändert hat, haben wir in einem Fragen und Antworten zusammengefasst.
? Wer kann Wohngeld beantragen?
Mit dem Wohngeld soll den Menschen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglicht werden. Der staatlichen Zuschuss soll Geringverdienern sowie Familien helfen, sodass ihre Belastung durch Wohnkosten erträglich bleibt und sie sich gleichzeitig angemessenen Wohnraum leisten können.
Anspruch auf Wohngeld haben Mieter einer Wohnung – auch als Untermieter –, Eigentümer an selbst genutztem Wohnraum, Nutzer einer genossenschaftlichen Wohnung, sowie Heimbewohner, Pflegebedürftige oder Behinderte.
? Was ändert sich durch die Reform?
Durch die Reform wird die Reichweite des Wohngeldes erhöht. Mit der Wohngeldreform steigt die Zahl der deutschlandweiten Empfänger schätzungsweise von 480.000 auf etwa 660.000 Haushalte.
? Was bedeutet das für Stadtlohner?
In Stadtlohn – das aktuell knapp 21.000 Einwohner hat – bezogen im vergangenen Jahr 475 Haushalte Wohngeld. „Wir vermuten, dass sich diese Zahl um etwa 30 bis 40 Prozent erhöhen wird“, schätzt Dieter Holtkamp, Mitarbeiter der Wohngeldstelle Stadtlohn.
? Unter welchen Umständen kann ein Antrag auf Wohngeld abgelehnt werden?
Der Antrag auf Wohngeld wird abgelehnt, wenn ein Vermögen oberhalb eines Freibetrages in Höhe von 60.000 Euro für den Antragsteller sowie jeweils 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied vorhanden ist.
Zudem erhalten Menschen, die bereits Hartz IV, Grundsicherung im Alter, Bafög oder Ausbildungsgeld oder Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, kein Wohngeld. Außerdem wird bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen kein Zuschuss mehr gewährt.
? Wie hoch ist die Unterstützung und von welchen Faktoren ist das Wohngeld abhängig?
Drei Faktoren bestimmen die Höhe des Wohngeldes: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren Einkommen sowie die Höhe der Miete und die damit verbundene Mietstufe der Gemeinde, in der der Antragsteller wohnt.
Die Mietstufe sagt etwas über das Mietniveau der jeweiligen Orte aus und bezieht sich auf Kaltmiete. „Stadtlohn läuft seit Jahren unter der Mietstufe zwei. Vreden und Südlohn haben Stufe eins. Je mehr man ins Ruhrgebiet gelangt, desto höher steigt die Stufe“, erklärt Ludger Wilmer, Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales der Stadt Stadtlohn. Eine Auflistung aller Gemeinden mit ihren Mietstufen ist im Internet einsehbar.

Ein Lastenzuschuss können Eigentümer von Wohnungen bzw. Häusern stellen. © picture alliance / Jens Kalaene
Die Ermittlung des Wohngeldes erfolgt dann gestaffelt und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt – und genau dieser Höchstbetrag verändert sich auch im Zuge der Wohngeldreform. Zwei Beispiele: Bei zwei Mitgliedern im Haushalt und Mietstufe zwei steigt der Höchstbetrag von 425 Euro auf 461 Euro. Bei einer Person im Haushalt und Mietstufe eins von 312 auf 338 Euro.
Mit der Wohngeldreform wird zudem eine grundsätzliche Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und Einkommen vorgenommen. „Man kann davon ausgehen, dass die Zuschüsse im Schnitt um etwa 30 Prozent steigen“, sagt Dieter Holtkamp, Mitarbeiter der Wohngeldstelle Stadtlohn.
? Wie findet man heraus, ob man Anspruch auf Wohngeld hat?
Mit einem Wohngeldrechner können Menschen vorher ihre Daten eingeben und ermittelt, ob ihnen ein Zuschuss zusteht. „Wir empfehlen grundsätzlich, vorher solch eine Berechnung durchzuführen. Dann wissen die Leute, ob es sich lohnt, einen Antrag auszufüllen“, meint Dieter Holtkamp.
Beim Wohngeldrechner geben Menschen neben ihrem Wohnort ihre Kaltmiete, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, ihr Einkommen inklusive Werbungskosten und Abzüge und weitere Informationen an. Im Anschluss bekommen Verbraucher dann eine genaue Angabe, ob und wie viel Wohngeld ihnen zusteht.
? Wo kann man in Stadtlohn den Antrag auf Wohngeld stellen?
In Stadtlohn gibt es auf der Internetseite der Stadt alle nötigen Unterlagen. Auch werden dort alle notwendigen Unterlagen aufgelistet, die man zusätzlich benötigt. „In der Regel läuft es so, dass bei uns erstmal der Antrag auf Wohngeld eingeht. Dann kontaktieren wir die Haushalte und fragen weitere Unterlagen an“, erklärt Thomas Ostendorf, Mitarbeiter der Wohngeldstelle der Stadt Stadtlohn.
? Wann kann man einen Antrag stellen und wie lange wird es gezahlt?
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden – und das immer rückwirkend zum Monatsersten. Wer also bis zum 31. Januar noch einen Antrag stellt, der kann im Falle des Anspruchs ab dem 1. Januar Wohngeld bekommen.
Der Zuschuss zur Miete wird für zwölf Monate gewährt, danach muss er erneut beantragt werden. Zusätzlich gilt: „Wer umzieht oder seinen Job wechselt, ist verpflichtet, die Wohngeldstelle zu informieren. Sonst drohen Rückzahlungen“, sagt Dieter Holtkamp.
? Gilt die Reform auch für Menschen, die bereits Wohngeld beziehen?
Ja. Bei denjenigen, die bereits einen Anspruch auf Wohngeld haben, wurde der Zuschuss automatisch zum Jahreswechsel erhöht.
? Was bringt die Wohngeldreform noch mit sich?
Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld damit an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Außerdem werden die Freibeträge für pflegebedürftige oder behinderte Menschen erhöht.
Wohngeldreform - konkret an zwei Beispielen in Stadtlohn
- Beispiel A
- Ein-Personen-Haushalt
- Bruttokaltmiete: 450 Euro
- maximaler Zuschuss: 381 Euro
- Art des Einkommens: Rente
- monatlich: 1.104,17 Euro
- abzüglich Werbungskostenpauschale: 8,50 Euro
- Beiträge KV/PV (10%) : 109,57
- Wohngeld-relevantes Netto: 986,10 Euro
Wohngeld: 10,00 Euro
- Beispiel B
- Zwei-Personen-Haushalt
- Bruttokaltmiete: 475 Euro
- maximaler Zuschuss: 461 Euro
- Art des Einkommens: Rente
- monatlich: 1.091,50 Euro + 406,08
- abzüglich Werbungskostenpauschale: 8,50 Euro + 8,50 Euro
- Beiträge KV/PV (10%) : 109,15 Euro + 40,61 Euro
- Wohngeld-relevantes Netto: 982,35 Euro + 365,48 Euro
Wohngeld: 10,00 Euro
Beispiel C - Vier-Personen-Haushalt
- Bruttokaltmiete: 700
- maximaler Zuschuss: 641 Euro
- Art des Einkommens: Lohn
- monatlich: 3192,08 Euro
- abzüglich Werbungskostenpauschale: 83,33 Euro
- Steuern (10 %): 109,57 Euro
- Beiträge Krankenversicherung/Pflegeversicherung (10%) : 109,57 Euro
- Beiträge Arbeitslosenversicherung (10%): 109,57
- Wohngeld-relevantes Netto: 2.780,05 €
Wohngeld: 10,00 Euro
- Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Dort kann man eine Broschüre zur Wohngeldreform und eine zum Wohngeld 2020 herunterladen.
Gebürtiger Brandenburger. Hat Evangelische Theologie studiert. Wollte aber schon von klein auf Journalist werden, weil er stets neugierig war und nervige Fragen stellte. Arbeitet gern an verbrauchernahen Themen, damit die Leute da draußen besser informiert sind.
