Nicht-Mediziner aus Stadtlohn hat Krebspatienten Heilung versprochen

Illegale Krebstherapie

Noch ist unklar, ob der angeklagte Stadtlohner Biologe verhandlungsfähig ist und am Freitag vor dem Heilbronner Amtsgericht erscheinen wird. Klar ist nur, was ihm alles zur Last gelegt wird.

Stadtlohn

, 23.01.2020, 17:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Behandlungen hat der Stadtlohner Biologe an der Universitätsklinik Greifswald durchgeführt.

Die Behandlungen hat der Stadtlohner Biologe an der Universitätsklinik Greifswald durchgeführt. © picture alliance / dpa

Die Hauptverhandlung gegen einen Stadtlohner Biologen soll am Freitagmorgen um 9 Uhr im Amtsgericht Heilbronn beginnen. Da zurzeit aber der Haftbefehl gegen ihn aus gesundheitlichen Gründen außer Vollzug gesetzt ist, steht hinter seinem Erscheinen im Gerichtssaal immer noch ein Fragezeichen.

Jetzt lesen

Heilbronn ist Ort der Verhandlung, weil die Tatvorwürfe Personen aus dem Heilbronner Raum betreffen. Und die Liste, die die Staatsanwalt zusammengetragen hat, ist lang: Von gewerbsmäßigem Betrug ist ebenso die Rede wie von gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz.

Honorare im hohen fünfstelligen Bereich

Worum es geht? Der Biologe soll als Nicht-Mediziner im Jahr 2017 mit zwei im Endstadium an Krebs erkrankten Personen Behandlungsverträge über den Einsatz von Stammzellen (Exosomen) abgeschlossen haben – mit einem Heilungsversprechen . Die Honorare: 73.000 und 90.000 Euro.

Jetzt lesen

Enthalten war darin auch die Implantation der Exosome über eine Medikamentenpumpe in der Universitätsklinik Greifswald. Beide Patientinnen starben wenige Monate nach der Behandlung.

Außerdem soll in einem Fall bei der Einführung in den Bauchraum einer Patientin die Nadel abgebrochen sein.

Haftbefehl gegen Stadtlohner Biologen erlassen

Gegen den Beschuldigten wurde bereits vor diesem Hintergrund im Frühjahr 2019 Haftbefehl erlassen. Aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung wurde er dann aber wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.

Über die Schuld des Angeklagten muss ein Schöffengericht befinden, auch über eine mögliche Haftstrafe. Für das Verfahren sind zwei weitere Verhandlungstage (7. und 21. Februar) angesetzt.