Hülsta droht zum 1. Juni das Aus Kundenaufträge sollen noch erfüllt werden

Betriebseinstellung bei Hülsta droht zum 1. Juni
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Erst vor einer Woche (15.4.) schlug die Nachricht vom erneuten Insolvenzverfahren bei Hülsta wie eine Bombe ein. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen mitteilte, verschaffe er sich mit seinem Team zunächst einen Überblick.

Die ersten Erkenntnisse scheinen eindeutig gewesen zu sein. Schon am späten Montagnachmittag (22.4.) bestätigten sich die Informationen der Redaktion, dass eine weitere Mitarbeiterversammlung am Tage stattgefunden hat. Die Mitarbeiter wurden darüber unterrichtet, dass eine Betriebseinstellung droht. Anders ausgedrückt: Hülsta droht das Aus.

Massive Umsatzrückgänge und externe Faktoren gefährdeten den wirtschaftlichen Fortbestand, so lautete die Schlagzeile zum nächsten Insolvenzverfahren. Die MWS Westfalen Werke NDS GmbH & Co. KG (vormals Hülsta-Werke Hüls GmbH & Co. KG) und deren Komplementärin MWS Werke Westfalen GmbH (vormals Hülsta Werke GmbH) aus Stadtlohn hatten am 12. April vor dem Amtsgericht Münster einen Insolvenzantrag eingereicht. Zu hören war, dass nach Umfirmierung und dem Einsetzen eines neuen Geschäftsführers, Dr. Stefan Hainke aus Hamburg, die Marke Hülsta bereits an einen Dritten veräußert worden sei.

Betriebseinstellung droht

Konkreter konnte der Insolvenzverwalter auch am Tag nach der Mitarbeiterversammlung nicht werden. Der Bestand werde geprüft, auch zu weiteren Gesellschaften sei „derzeit keine Aussage möglich“, hieß es am Dienstag (16.4.) knapp. Betroffen seien 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die man sich primär in Sachen Insolvenzgeld einsetze.

Am Montag entwickelte sich die Nachrichtenlage dann dramatisch. „Wir haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer Versammlung informiert, dass das Insolvenzgeld für die Monate März, April und Mai 2024 durch die Agentur für Arbeit gewährt wird“, erklärt der Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen auf Nachfrage.

Weitreichender scheint die Zusatzinformation zu sein: „Leider mussten wir sie gleichzeitig davon unterrichten, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 1. Juni die Betriebseinstellung droht.“ Bis dahin sollen die vorliegenden Kundenaufträge mit Unterstützung der Mitarbeiter „so weit wie möglich erfüllt“ werden.

Wie aus Mitarbeiterkreisen zu erfahren war, hätten die betroffenen Mitarbeiter die Nachricht recht gefasst aufgenommen. Laut IG Metall Bocholt verschaffe die Zusicherung des Insolvenzgelds „ein wenig Luft“. Wie es mit der Hülsta-Belegschaft konkret weitergeht, wird die Zukunft zeigen.

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