Bestatten wird teurer

Friedhofsgebühren

Die Friedhofsgebühren sollen steigen. Das hat zumindest der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Mittwochabend beschlossen. Jetzt muss nur noch der Rat im Dezember zustimmen. In gleicher Sitzung wurde auch eine neue Friedhofssatzung mit zwei Gegenstimmen auf den Weg gebracht.

STADTLOHN

, 19.11.2015, 18:30 Uhr / Lesedauer: 2 min
Der Stadtlohner Friedhof an der Lessingstraße.

Der Stadtlohner Friedhof an der Lessingstraße.

Zuletzt wurde die Gebührenordnung vor 15 Jahren angepasst. „Das war sicherlich ein Fehler, so lange nichts gemacht zu haben“, erklärte Kämmerer Günter Wewers in der Sitzung. Daher sei eine Neukalkulation der Kosten dringend notwendig. Außerdem gebe es aufgrund aktueller Rechtssprechungen Anpassungsbedarf, da bisher eine Gebühr für verschiedene Bestattungsformen erhoben wurde. „Daher ist es auch erforderlich, dass wir eine neue Friedhofsgebührensatzung aufstellen“, ergänzte Ordnungsamtsleiter Thomas Gausling. Darin ist unter anderem geregelt, wer gebührenpflichtig ist und welche Tarife gelten.

Auch wenn die neuen Gebühren im Vergleich zu den alten merklich höher ausfallen, seien diese gerade einmal kostendeckend. „Hinzu kommt, dass gut ein Drittel des Friedhofes als öffentlicher Park gewidmet ist, sonst wären die Gebühren noch höher ausgefallen“, ergänzte Wewers.

Bisher einen Fehlbetrag

Auch wenn in den beiden Modellrechnungen, die die Verwaltung aufgestellt hat (siehe Grafik), unterm Strich eine Erhöhung um 40 bis 50 Prozent ausgewiesen ist, entspreche es einer jährlichen Kostensteigerung von knapp drei Prozent.

„Ich finde, eine Erhöhung um teilweise 50 Prozent auf einmal können wir unseren Bürgern nicht abverlangen“, sagte Jürgen Wörmer (UWG). „Wir sollten die Erhöhung über die einige Jahre aufteilen.“

Fehlbetrag

Dazu wollte SPD-Mann Reinhold Dapper wissen, ob denn die Kosten bisher gedeckt seien, dann könne er sich auch eine Staffelung vorstellen. „Nun, das ist ganz einfach. Wir haben 270 000 Euro Aufwendungen, rund 180 000 Euro Erträge, das macht einen Fehlbetrag von 90 000 Euro. Also nein“, brachte es Günter Wewers auf den Punkt. Dabei sei das Drittel Parklandschaft bereits rausgerechnet.

Andrea Wiggering-Cirkel (FDP) schlug vor, die Gebühren künftig regelmäßig alle fünf Jahre auf die Tagesordnung zu setzen. Dem konnte auch der Kämmerer zustimmen, er schlug sogar vor, alle drei Jahre auf die aktuellen Zahlen zu gucken. Helmut Stowermann von der CDU unterstützte, dass die Gebühren kostendeckend eingeführt werden: „Die Angehörigen hatten die letzten 15 Jahre den Vorteil, dass wir uns nicht gekümmert haben. Andernfalls wären wir jetzt auch auf diesem Stand.“

Kosten umlegen

„Wir sind nach dem neuen kommunalen Finanzmanagement (NKF) dazu verpflichtet, die Kosten umzulegen“, sagte Otger Harks (SPD). „Das ist eine Gebührensatzung, wie jede andere auch. Wir müssen sie künftig nur regelmäßiger anpassen.“

Wörmer hielt die Erhöhung der Kosten auf einen Schlag nach wie vor für falsch. Und Fraktionskollege Erwin Plate pflichtete bei: „Nur weil wir es verschlafen haben, können wir dem Bürger solch eine Erhöhung nicht zumuten.“