Zukunft der Zeltstadt in Bork Stadt würde Duldung Stand jetzt nur bis Ende Juni 2024 verlängern

Stadt würde Duldung der Zeltstadt aktuell nur bis Ende Juni 2024 genehmigen
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Noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres gilt die Duldung der Zeltstadt für Geflüchtete auf dem Gelände des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) in Bork. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die Stadt gebeten, die Duldung nochmal zu verlängern. Ein kleines Wörtchen in dieser von der Bezirksregierung formulierten Bitte lässt Spielraum für Spekulationen. Und eine geplante Maßnahme auch.

Auf der Tagesordnung der Ratssitzung am Donnerstag (16. November) steht das Thema „Verlängerung der Duldung der Notunterkunft des Landes NRW“ zur Entscheidung an. Die Bezirksregierung hat laut der Vorlage die Verlängerung der Nutzung der Zeltstadt „bis mindestens 30. Juni 2024“ beantragt. Und laut Vorlage soll ein Begegnungsfest einmal pro Jahr stattfinden, also – so kann man es jedenfalls lesen - nicht nur im Jahr 2024. Beide Aspekte zusammengenommen: Bereitet sich die Stadt Selm bereits darauf vor, die Verlängerung der Nutzung auch über den 30. Juni 2024 hinaus zu genehmigen?

Stadtsprecher Malte Woesmann erklärt dazu auf Anfrage: „Die Bezirksregierung hatte die Verlängerung der Befristung bis ,mindestens 30. Juni 2024‘ aufgrund der volatilen (schwankenden, unbeständigen, Anm. d. Red.) Flüchtlingssituation gestellt. Der Beschlussvorschlag, der dem Rat der Stadt Selm vorgelegt wird, stellt aber nur eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2024 in Aussicht. Über eine Verlängerung der Nutzung über den 30. Juni 2024 sind keine Gespräche geführt worden.“

Die Zeltstadt wird aktuell bis zum Jahresende 2023 geduldet. Das könnte sich ändern, wenn der Rat es will.
Die Zeltstadt wird aktuell bis zum Jahresende 2023 geduldet. Das könnte sich ändern, wenn der Rat es will. © Hans Blossey (Archiv)

Stadt positioniert sich

Das würde sich mit Aussagen von Selms Bürgermeister Thomas Orlowski decken, der sinngemäß bereits gesagt hatte, dass es eine Verlängerung über das Jahr 2024 hinaus mit der Stadt Selm nicht geben werde. Das hatte sich wohl auf den damaligen Zustand der Bedingungen in der Zeltstadt bezogen. Jetzt hat die Bezirksregierung laut der Ratsvorlage Verbesserungen zugestanden. Wie zum Beispiel die Reduzierung des Kontingents auf höchstens 500 Personen. „Die Aussage, dass die Stadt Selm den Weiterbetrieb der Zeltstadt über 2024 hinaus nicht dulden wird, bezog sich richtigerweise auf die Unterbringungs- und Betreuungssituation“, bestätigt Woesmann. In sofern sei eine Verlängerung der Duldung über den 30. Juni hinaus aktuell kein Thema zwischen Stadt Selm und Bezirksregierung.

In der Ratsvorlage steht, die Bezirksregierung habe auf die vom Rat gestellten Bedingungen Zusicherungen gegeben. Neben der Reduzierung des Aufnahmekontingents sind dies unter anderem auch ein gleichbleibender Personalschlüssel beim Sicherheits- und Betreuungsdienst, eine konstante Anzahl von Zelten sowie der Aufbau von Spinden in den Leichtbauhallen.

Allerdings hatte der Rat auch gefordert, darauf zu achten, dass möglichst gleiche Ethnien untergebracht werden. Und, sollte es die Situation erfordern, dass zusätzlich zu der Notunterkunft Asylsuchende durch die Stadt Selm aufzunehmen und zu versorgen sind, nur Geflüchtete mit abgeschlossenem positivem Verfahren zugewiesen werden sollen. Die Bezirksregierung kann jedoch die Zuweisung von Geflüchteten mit abgeschlossenem Asylverfahren nicht zusichern und die Garantie, dass vor Ort möglichst gleiche Ethnien leben, ebenfalls nicht geben. Wie steht die Stadtspitze dazu?

„Die Belegung der Zeltstadt hängt maßgeblich an dem Zustrom der Flüchtlinge und deren Herkunftsländern“, erklärt Malte Woesmann. „Da dies vom Land nicht prognostiziert werden kann, ist hier keine Zusicherung gegeben worden. Zugesichert wurde aber, auf eine möglichst homogene Bewohnerschaft auch in Zukunft zu achten. Wichtige Punkte, wie die Verringerung der Bewohner und eine bessere Betreuung und Integration wurden seitens der Bezirksregierung schriftlich zugesichert.“

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