Auch Maskenverweigerer dürfen im Wahllokal ihre Stimmen abgeben. Sie müssen aber mit einem Bußgeld rechnen.

© Sylvia vom Hofe (Archiv)

Was ist, wenn jemand in Selm ohne Maske im Wahllokal wählen gehen will?

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Das Hygienekonzept für die einzelnen Wahllokale steht. Abstände, Desinfektion: Alles geregelt, sagt die Stadt. Aber was ist, wenn jemand partout ohne Mund-Nase-Schutz ins Wahllokal will?

Selm

, 11.09.2020, 06:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, will gut vorbereitet sein. Auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie. Da müssen die Wahlhelfer quasi für jeden Fall gewappnet sein. Zum Beispiel im Fall eines Maskenverweigerers.

Im Paragraphen 2 der aktuellen Corona-Schutzverordnung für NRW steht der Passus, „dass Personen, die gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen, ihr Wahlrecht ausüben können“. Klingt einfach. Ist es aber nicht. Wir haben Georg Hillmeister gefragt. Er ist bei der Selmer Stadtverwaltung mit der Organisation der Kommunalwahl betraut.

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„Wir halten uns daran, was die Wahlordnung und die Aussagen des Ministeriums vorgeben: Grundsätzlich herrscht Masken- und Abstandspflicht,“ sagt Hillmeister. „Maskenverweigerer dürfen trotzdem wählen.“ Das klinge nach einem Widerspruch, aber das Wahlrecht sei höher zu bewerten als die Maskenpflicht. Maskenverweigerer dürfen nicht den Zutritt zum Wahllokal verweigert bekommen.

Meldung an das Ordnungsamt

Aber wie würden die Wahlvorstände mit solch einer Situation umgehen? „Dann müssen die Wahlvorstände das Wahllokal einen Moment lang sperren. Dann komme eben nur derjenige rein, der keinen Mund-Nasen-Schutz tragen möchte. Der dürfe wählen, dann müsse die Wahlkabine desinfiziert werden. „Wir machen aber einen Vermerk in der Niederschrift und geben die Meldung an das Ordnungsamt weiter“, betont Georg Hillmeister. Das städtische Ordnungsamt könne dann ein Bußgeld verhängen. Ob das dann aber tatsächlich so komme, wisse er nicht.

Sollte jemand ohne Maske wählen wollen, würde das Wahllokal - hier das DRK-Heim in der Altstadt - für ihn geräumt werden. Auch Maskenverweigerer dürfen ihr Wahlrecht ausüben.

Sollte jemand ohne Maske wählen wollen, würde das Wahllokal - hier das DRK-Heim in der Altstadt - für ihn geräumt werden. Auch Maskenverweigerer dürfen ihr Wahlrecht ausüben. © Arndt Brede

Die Wahlvorstandsmitglieder gehören nicht zur Ordnungsbehörde und können kein Bußgeld verhängen, sagt Georg Hillmeister. „Sie müssen denjenigen auffordern, eine Maske zu tragen. Wenn er das verweigert, darf er trotzdem wählen, aber dann wird er notiert.“ Das Bußgeld, falls es verhängt werde, liege bei 50 Euro, sagt Stadtsprecher Malte Woesmann. „Wir hoffen aber und gehen davon ausgehen, dass sich alle an die Regeln halten“, erklärt Hillmeister.

Die Wahllokale seien mit Einzel-Tischkabinen ausgestattet und könnten auch Einmalmasken zur Verfügung stellen, falls jemand seine Mund-Nase-Schutz vergessen habe.

Müssen eigentlich die Helfer in den Wahllokalen die ganze Zeit Mund-Nase-Schutz tragen? Hillmeisters Antwort: „Die Wahlvorstandsmitglieder in den Wahllokalen dürfen hinter den vier Plexiglasscheiben, die wir für jedes Wahllokal geordert haben, an ihrem Platz ihre Masken absetzen.“