Maskenmuffel haben Recht, wählen zu gehen, aber es droht ein Bußgeld

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Maskenmuffel haben Recht, wählen zu gehen, aber es droht ein Bußgeld

rnKommunalwahl 2020

Am Sonntag (13.9.) wird gewählt. Wer ins Wahllokal geht, sollte das mit Mund-Nasen-Schutz tun. Kommt jedoch jemand ohne Maske, muss auch ihm die Stimmabgabe ermöglicht werden - mit Abstand.

Lünen

, 09.09.2020, 06:35 Uhr / Lesedauer: 2 min

Wer in Deutschland das Wahlrecht hat, soll es auch ausüben können. Das gilt natürlich auch für Wahlen in Corona-Zeiten. So wie am Sonntag (13.9.), wenn in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen stattfinden.

In einigen Kommunen befürchtet man zwar, dass es einige Masken-Verweigerer geben wird, die ohne Mund-Nasen-Schutz ins Wahllokal kommen, rechnet aber nicht mit zahlreichen Maskenverweigerern. In Lünen sieht man das, so Stadtsprecher Benedikt Spangardt auf Anfrage, ähnlich.

Keine Vorkommnisse bisher im Briefwahlbüro

Auch, weil man bisher offenbar nur positive Erfahrungen in Sachen Mund-Nasen-Schutz beim Wählen gemacht habe. Im diesjährigen Briefwahlbüro, das sich im Lüner Kultur- und Aktionszentrum (Lükaz) befindet, waren bislang schon über 2000 Besucherinnen und Besucher, die direkt vor Ort gewählt haben. „Bisher gab es dort kein Problem mit der Maskenpflicht. Auch nicht zu der Zeit, als das noch eine ,dringende Empfehlung‘ war.“

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Nach Paragraph 2 Absatz 3 der Corona-Schutzverordnung müssten jedoch sogar „auch Personen, die gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen, ihr Wahlrecht ausüben können.“

Das soll nun keine Aufforderung an Masken-Muffel sein, auf jeden Fall die Maske beim Wählen daheim zu lassen. Die Wahlvorstände in den 23 Wahllokalen werden geschult und sensibilisiert, so die Stadt. Danach würden Wählerinnen und Wähler, die ohne Mund-Nasen-Schutz ins Wahllokal kommen, auf die Maskenpflicht hingewiesen.

Dennoch müsse ihnen das Wählen ermöglicht werden. Spangardt: „Wie das geschehen kann, ist von der räumlichen Situation im jeweiligen Wahllokal abhängig.“

In Lünen stünden am Wahltag selbst zur Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl unter anderem die Ordnungspartner bereit. Auch die Polizei werde - wie immer an Wahltagen - am Wahlsonntag im Stadtgebiet unterwegs sein, um abzusichern, dass die Wahl in geordneten Bahnen abläuft.

Bei Widersetzen nach Ansprache droht Bußgeld

Wer ohne Maske ins Wahllokal kommt - egal ob er sie bewusst oder unbewusst vergessen hat - muss nicht direkt mit einem Bußgeld rechnen. „Wer sich allerdings auch nach einer Ansprache widersetzt und keine Maske trägt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen“, so der Pressesprecher der Stadt Lünen.

Der Wahlvorstand kann allerdings meistens kein Bußgeld verhängen. Aber er kann Ordnungspartner alarmieren, die dann das Bußgeld verhängen dürfen. Auch wenn Mitarbeiter der Ordnungsbehörde oder die Polizei zufällig gerade in einem Wahllokal sind, in dem ein Maskenverweigerer wählen will, können sie das Bußgeld verhängen. Der Maskenverweigerer darf aber natürlich trotzdem wählen.

Sicher vor Verhängung eines Bußgeldes kann sich ein Maskenverweigerer nicht fühlen. Denn die Wahlvorstände sind häufig Mitarbeiter der Lüner Stadtverwaltung und darunter wiederum gibt es auch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde. Die dürfen dann bei einem Wähler, der das Wahllokal - aus welchen Gründen auch immer - ohne Maske betritt, durchaus eine entsprechende Ansprache halten und auch bei dauerhafter Weigerung, im Wahllokal eine Maske zu tragen, ein Bußgeld verhängen. „Dann treten sie kurz aus ihrer Aufgabe als Wahlvorstand heraus und weisen sich auch als Mitarbeiter der Ordnungsbehörde aus, um die Ansprache zu halten“, so Spangardt.

Eindeutige Regelungen in Schutzverordnung

Nach Angaben der Stadt kann der jeweilige Wahlvorstand auch Einmalmasken zur Verfügung stellen. Allerdings nur in Ausnahmefällen.

Für die Verantwortlichen der Stadt Lünen ist die Information zur Vorgehensweise bei den Kommunalwahlen nach der neuesten Fassung der Corona-Schutzverordnung, die vom 1. September stammt, eindeutig.