Selmer führte Drogengeschäfte des Vaters fort
19-Jähriger vor Gericht
Er handelte kiloweise mit Amphetamin - wie schon sein Vater zuvor. Er besaß einen illegalen Revolver mit Gummigeschossen. Unter Alkoholeinfluss baute er einen Autounfall, rastete wiederholt aus und verletzte dabei einmal einen Menschen. Dafür musste sich ein 19-jähriger Selmer am Dienstag vor Gericht verantworten.

Auf diesem Garagenhof an der Lüdinghausener Straße in der Nähe des Hellweg Baumarktes soll Amphetamin hergestellt worden sein.
Im vergangenen Jahr hatte der junge Mann an die Drogengeschäfte seines Vaters angeknüpft, während der im großen Bandidos-Prozess in Münster auf der Anklagebank saß. Im Juli 2016 hatte das Landgericht nämlich den damals 46-jährigen Selmer Rocker wegen Produktion, Handel und Schmuggel mit Amphetamin zu acht Jahren Gefängnis verurteilt' tag='. Er hatte ein Amphetamin-Labor in seiner Halle an der Lüdinghausener Straße in der Nähe des Hellweg-Baumarkt betrieben.
Der jetzt angeklagte Sohn legte bei dem aktuellen Prozess vor dem Jugendschöffengericht in Lünen ein umfangreiches Geständnis ab. Seine Strafe: drei Jahre und zwei Monate Jugendhaft.
In der Halle an der Lüdinghauser Straße begann der Sohn im April 2016 seine eigenen Geschäfte. In sechs Fällen lieferte er kiloweise Amphetamin an eine Frau in Würzburg. Auf Wunsch der Würzburger Kripo durchsuchte die Kreispolizei Unna im September 2016 die Halle in Selm und entdeckte weitere 6850 Gramm der Droge. In der Wohnung des 19-Jährigen fand sie den Revolver. Seitdem saß der junge Mann in U-Haft.
Auto in den Straßengraben gelenkt und Polizisten beleidigt
Zudem war er im Februar des gleichen Jahres mit einem BMW und 1,75 Promille zwischen Selm und Bork in den Straßengraben gerauscht. Im Juni hatte er am Rande der Selmer Beachparty einen Polizisten wüst beleidigt und später in der Altstadtschänke einen Bierhumpen so fest auf den Tisch geknallt, dass die Glassplitter das Auge einer Frau verletzten.
All das tat dem jungen Selmer später Leid. Er entschuldigte sich. Aufgrund seines Geständnisses regten seine Verteidiger eine Verständigung an. Der vorsitzende Richter hatte ein Strafmaß zwischen 33 und 42 Monaten in Aussicht gestellt. Die Staatsanwältin wollte diesen Rahmen nach oben ausschöpfen. Sie beantragte drei Jahre und sechs Monate. Die beiden Rechtsanwälte plädierten auf maximal drei Jahre.
Mit dem Urteil landete das Gericht in der Mitte. Alle Seiten hielten dem 19-Jährigen neben seiner Reue auch eine positive Prognose zugute. Der Angeklagte besitzt die Fachoberschulreife und will in der JVA Iserlohn eine Ausbildung als Zerspanungstechniker beginnen.
Auf der Bank neben dem 19-jährigen Angeklagten saßen am Montag zwei bekannte Gesichter aus dem Bandidos-Prozess im vergangenen Jahr in Münster: die Rechtsanwälte Ralph Giebeler aus Hagen und Stephan Rieper aus Dortmund. Zusammen mit ihren Kollegen hatten die beiden Verteidiger gegen das Urteil der dritten Großen Strafkammer vom 1. Juli 2016 Revision am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt. Die Verteidiger kritisierten das Zeugenschutzprogramm für den Kronzeugen und seine Freundin als rechtswidrig. Dieser Kronzeuge, ein Aussteiger aus dem Rockerclub, hatte auch seinen ehemaligen Selmer Kumpel schwer belastet. Der Generalstaatsanwalt und kürzlich auch die Verteidiger haben mittlerweile ihre Stellungnahmen abgegeben. Mit der Entscheidung des BGH ist also in den nächsten Wochen zu rechnen. Der Bundesgerichtshof könnte das Urteil ganz oder in Teilen bestätigen oder zur Neuverhandlung ans Landgericht zurück verweisen. In diesem Fall müsste eine andere Strafkammer das Verfahren wieder neu aufrollen.
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