Bandidos-Prozess: Revisionsentscheidung zieht sich

Am Bundesgerichtshof

Weil er Rauschgift gehandelt, produziert und geschmuggelt haben soll, bekam ein aus Selm stammendes Mitglied der Bandidos acht Jahre Haft. Seine Anwälte haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Derzeit läuft die Prüfung durch den Bundesgerichtshof. Mit einer zügigen Entscheidung ist aber wohl nicht zu rechnen.

SELM/MÜNSTER

17.11.2016, 14:35 Uhr / Lesedauer: 1 min
Auf diesem Garagenhof an der Lüdinghausener Straße  in der Nähe des Hellweg Baumarktes soll Amphetamin hergestellt worden sein.

Auf diesem Garagenhof an der Lüdinghausener Straße in der Nähe des Hellweg Baumarktes soll Amphetamin hergestellt worden sein.

Ein Schlussstrich unter dem Bandidos-Prozess mit Selmer Beteiligung ist noch nicht in Sicht. Wegen Produktion, Handel und Schmuggel mit Rauschgift in großem Stil hatte die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Münster am 1. Juli 2016 sechs Mitglieder des Rockerklubs Bandidos zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der damals 46-jährige Selmer Rocker bekam acht Jahre. In seiner Halle an der Lüdinghausener Straße soll er kiloweise Amphetamin produziert haben. Das sah die Kammer als erwiesen an.

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Gegen das Urteil legten die Rechtsanwälte des Selmers und anderer Angeklagter Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. Unter anderem prangerten sie das Zeugenschutzprogramm für den Kronzeugen und seine Freundin als rechtswidrig an. Dieser Kronzeuge, ein Aussteiger aus dem Rockerklub, hatte auch seinen ehemaligen Selmer Kumpel schwer belastet.

Monate der Prüfung

Eine Entscheidung des BGH war für Ende des Jahres erwartet worden. Daraus wird nun aber nichts. Denn um das Urteil möglichst unangreifbar zu machen, nahm sich die Strafkammer viel Zeit für die schriftliche Begründung. Erst Mitte Oktober lag sie vor. Nun wird der BGH erfahrungsgemäß noch einige Monate brauchen, um den Fall zu prüfen. Der Pressesprecher des Landgerichts, Dr. Daniel Stenner, rechnet nicht vor März 2017 mit einer Entscheidung. Der Bundesgerichtshof könnte das Urteil ganz oder in Teilen bestätigen oder zur Neuverhandlung ans Landgericht zurück verweisen. In diesem Fall müsste eine andere Strafkammer das Verfahren neu aufrollen.