Urteil gefällt: Lange Haftstrafe für Selmer Bandido
Landgericht Münster
Drogenhandel und -schmuggel in großem Stil - es war ein komplexer Fall: Der aufwendige Prozess um einen Bandido aus Selm ist zu Ende. Er und fünf weitere Angeklagte wurden verurteilt. Der Rocker aus Selm muss für lange Zeit ins Gefängnis.

Im Prozess gegen ein Mitglied des Rockerclubs Bandidos aus Selm ist jetzt das Urteil gefallen.
Kiloweise Amphetamin produzierte ein Selmer Rocker in seiner Halle an der Lüdinghausener Straße in der Nähe des Hellweg-Baumarktes. Damit betrieb er Handel und Schmuggel in großem Stil. Dafür soll er für acht Jahre hinter Gitter.
Am Freitag verkündete die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Münster die Urteile im Bandidos-Prozess. Die Haftstrafen gegen die anderen fünf Angeklagten liegen zwischen dreieinhalb und neun Jahren.
Kronzeuge angefeindet
In seiner Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Dr. Jochen Dyhr ausführlich auf die Rolle des von der Verteidigung heftig angefeindeten Kronzeugen ein. Der Mann, der bis zu seinem Ausstieg aus dem Rockerclub selbst tief in die Drogengeschäfte verwickelt war, hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Nicht alle Aussagen des Kronzeugen sah das Gericht als erwiesen an. Deshalb blieb es mit den Haftstrafen unter den Anträgen des Staatsanwaltes.
Allerdings, so Dr. Dyhr, seien die Angaben des Kronzeugen zum größten Teil schlüssig und vor allem durch weitere Zeugenaussagen und objektive Beweise untermauert. Zu den Vorwürfen einiger Rechtsanwälte gegen die Rechtmäßigkeit des Zeugenschutzprogramms stellte der Vorsitzende fest: „Die Kammer neigt nicht zu diesen Verschwörungstheorien.“
Folgende Straftaten stehen für das Gericht neben anderen fest:
- Betrieb eines Amphetamin-Labors in der Halle des Selmer Rockers und Handel mit Amphetamin in großen Mengen
- Schmuggel von Amphetamin-Öl mit fünf Flügen nach Finnland
- Illegale Einfuhr von Kokain und Marihuana aus Holland sowie Marihuana-Handel in großem Stil
- Betrieb von vier Marihuana-Plantangen in Rheine, Steinfurt, Hörstel und Magdeburg
- Raubüberfall auf einen Südkirchener Rauschgifthändler im Auftrag des Bandidos-Präsidenten. Dabei Verletzung des Opfers mit einem Quarzhandschuh.
Zweifel an Besitz von Maschinengewehr
Für nicht zweifelsfrei erwiesen hielten die Richter den Vorwurf, der Selmer habe ein M-16-Maschinengewehr besessen, und sprachen ihn in diesem Punkt frei.
Einige Anwälte deuteten bereits an, dass sie Revision beim Bundesgerichtshof einlegen werden.
Mehrere Dutzend Straftaten gingen in das Urteil ein. Diese Taten dürfen nicht pauschal allen Angeklagten zugeordnet werden. Jeder Einzelfall ist für jeden Beschuldigten zu beweisen. Die Einzelstrafen für jede Tat werden nach deutschem Recht zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst. Würden die einzelnen Strafen wie zum Beispiel im US-Strafrecht addiert, dann hätte es im Bandidos-Prozess über 200 Jahre Gefängnis gegeben.
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