Strenger Geruch in Selm, Olfen und Nordkirchen möglich Landwirt zum Start der Düngezeit

Strenger Geruch möglich: Landwirt zum Start der Düngezeit
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Am 1. Februar ist „Güllesilvester“. Für Anwohner auf dem Land heißt das: Nase zu und durch. Denn ab jetzt düngen die Landwirte ihre Flächen. Zu diesem Anlass erzählt der Olfener Landwirt Heiner Vinnemann wissenswerte Details zum Düngen und den teilweise strengen Verordnungen, die es dabei zu beachten gilt.

Heiner Vinnemann will mit dem Düngen in Olfen am 20. Februar anfangen. Dass er genug Düngemittel für dieses Jahr hat, habe er seiner guten Vorbereitung zu verdanken. Vinnemann: „Düngemittel sind teuer geworden. Die Lage ist angespannt. Ich für meinen Teil habe ziemlich viel vorgekauft.“

Die Düngeperioden

Von jetzt an bis Ende September darf Ackerland nun gedüngt werden. Das heißt aber nicht, dass Anwohnerinnen und Anwohner nun sieben Monate lang pausenlos Güllegeruch in der Nase haben werden. Vinnemann erklärt, wie präzise gedüngt werden muss: „Es gibt für jede Pflanze unterschiedliche Düngeperioden. Zwiebeln düngt man Beispielsweise einmal vor der Aussaat. Im Getreide ist die letzte Gabe sonst im April gewesen. Heute macht man anstatt drei nur noch zwei Gaben Dünger.“ Ob es vor der Ernte noch zu einer Spätgabe kommt, ist vom Bedarf abhängig.

Das hängt wiederum von den Ergebnissen der Bodenproben ab, die von den Feldern entnommen werden. Grundsätzlich werde im letzten Drittel vor der Ernte allerdings im Normalfall nicht gedüngt. Was genau in diesen Bodenproben gemessen wird, erklärt die Landwirtschaftskammer NRW: „Durch Bodenuntersuchungen erfahren sie, ob eine Unter- oder Überversorgung mit Kalk oder Nährstoffen wie Stickstoff, Phosphor, Kalium oder Magnesium vorliegt.“

Auf Basis der Bodenuntersuchungen können Landwirtinnen und Landwirte die Düngebedarfsermittlung durchführen und erfüllen gleichzeitig ihre Dokumentationspflicht gemäß der Düngeverordnung, die im Jahr 2020 noch einmal verschärft wurde.

Verschärfte Düngeregeln

Grund für die Verschärfung der Düngeverordnung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das besagt, dass in Deutschlang zu viel Nitrat in den Böden ist. Daher, so schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), reguliert die neue Verordnung hauptsächlich die Nährstoffgrenzen von Gülle und Düngemittel.

So muss Gülle nach der neuen Verordnung eine höhere Stickstoffeffizienz aufweisen. Eine niedrige Stickstoffeffizienz kann laut Deutscher Landwirtschafts-Gesellschaft zu Stickstoffüberschüssen und kurzfristig wie langfristig zu niedrigeren Unternehmergewinnen durch Verschwendung führen.

Zusätzlich wurde die Regel, nach der 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar erlaubt sind, für organische Dünger verschärft. Und bei Steigungen der Ackerfläche ist der Mindestabstand zu Gewässern deutlich vergrößert worden. Die genauen Regelungen der Düngeverordnung findet man auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer: www.landwirtschaftskammer.de.

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