Selm behält bei Flüchtlingen Geld ein

Unterbringung

Kommunen in Nordrhein-Westfalen holen sich einen Teil der Kosten für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge von den Asylbewerbern zurück. Vor allem Stromkosten werden nach Angaben des Flüchtlingsrates NRW häufig abgezogen - auch in den Städten und Gemeinden in der Region. Ein Überblick.

NRW

29.07.2015, 16:27 Uhr / Lesedauer: 2 min
Kommunen holen sich einen Teil der Kosten für die Versorgung und Unterbringung von den Asylbewerbern zurück.

Kommunen holen sich einen Teil der Kosten für die Versorgung und Unterbringung von den Asylbewerbern zurück.

Die Stadt Lünen berechnet eigenen Angaben zufolge einem erwachsenen Asylsuchenden 33 Euro pauschal pro Monat für Strom. Den Flüchtlingen stehen zur Deckung ihres persönlichen Bedarfs insgesamt 360 Euro pro Monat zur Verfügung, sodass in der Folge 327 Euro bleiben. 

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Auch in Selm gibt es Abzüge. Wolfgang Strickstrock, Amtsleiter Jugend, Schule, Familie und Soziales, teilte schriftlich mit: "Bei alleinstehenden Hilfebedürftigen werden in Selm 33,39 Euro für Wohnen, Energie und Instandhaltung abgezogen – sofern die Personen im städtischen Übergangsheim leben."

Verweis auf Asylbewerberleistungsgesetz

In Werne wird ähnlich verfahren – etwa 35 Euro werden laut Stadt einbehalten. Die Stadt verweist auf eine entsprechende Passage im Asylbewerberleistungsgesetz.

Ähnliches Bild in Schwerte: "Von Flüchtlingen in Wohnheimen behalten wir etwa 33 Euro ein", sagte eine Sprecherin der Stadt. Der Betrag werde für die Nutzung des von der Stadt angeschafften Hausrats wie Möbel und Küche einbehalten. Auch hier bleiben vom Regelsatz damit etwas weniger als 330 Euro übrig.

Knackpunkt Energiekosten

Die Gemeinde Nordkirchen behält von den Flüchtlingen Beträge ein für den Bereich "Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung". Für Einzelpersonen beläuft sich der  Betrag auf 31,02 Euro, bei Verheirateten sind es  27,93 Euro (pro Person), erklärte ein Sprecher der Stadt. Für Bekleidung oder andere Dinge behalte die Gemeinde Nordkirchen kein Geld ein.

In Castrop-Rauxel, das erklärte Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi auf Anfrage unserer Redaktion, werde den Flüchtlingen der Taschengeldbetrag ohne Abzüge ausgezahlt. Ob darüber hinaus ein Teilbetrag für beispielsweise Energiekosten einbehalten wird, ist Teil einer zweiten Anfrage bei der Stadt. Eine Antwort der Stadtverwaltung steht noch. 

In Haltern wird Asylbewerbern, die in einer privaten Wohnung leben, nach Angaben der Stadt nichts abgezogen. Leben sie allerdings in einer städtischen Unterkunft, zieht die Stadt einen Anteil der Stromkosten ab - dieser hänge vom Verbrauch ab. 

Flüchtlingsrat bestätigt Vorgehen

Der Flüchtlingsrat NRW bestätigte das Vorgehen am Mittwoch gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". "Strom wird recht oft abgezogen. Auch werden häufig Gutscheine für Kleiderkammern ausgeteilt", sagte die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates, Birgit Naujoks, der Zeitung. Die Bezirksregierung Arnsberg, die für die Verteilung der Flüchtlinge in NRW zuständig ist, wisse dagegen nichts von dieser Praxis. "Das höre ich zum ersten Mal", sagte ein Sprecher. 

Weitere Beispiele finden sich auch andernorts in Nordrhein-Westfalen: So verlange die Stadt Nettetal von einem erwachsenen Asylsuchenden sogar 74,15 Euro für Bekleidung, Unterkunft und Energie, berichtete die „Rheinische Post". Das Geld ziehe die Stadt dem Flüchtling von seinem Taschengeld ab. 

Neuss behalte 33,50 Euro von jedem erwachsenen Flüchtling für Strom ein. Die Stadt Mönchengladbach verfahre ähnlich. Auch in Mettmann werde das Taschengeld gekürzt. Die Stadt bestreite aber einen solchen Abzug, hieß es am Mittwoch. Sie spreche von einem "nur buchtechnischen Abzug, den die Flüchtlinge nicht wirklich zahlen müssen". 

fie/dom/thas/dac/mjo/dpa

 

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