Im März wurde der Selmer Schlachthof Prott geschlossen.

© Goldstein

Schlachtskandal in Selm: Kreis kritisiert Staatsanwaltschaft

rnSchächtungsvorwürfe

Der Kreis Unna hat in einem Schreiben erklärt, dass der Selmer Skandal-Schlachthof Prott nicht als Risikobetrieb galt. Darin kritisiert er auch die Dortmunder Staatsanwaltschaft.

Selm

, 26.06.2021, 14:20 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nach Ansicht des Kreises Unna ist der Selmer Schlachtbetrieb Prott, gegen den es schon seit 2002 Schächtungsvorwürfe gab, kein Risikobetrieb. Das geht aus einer Antwort des Kreises auf eine Anfrage von Grünen und CDU im Kreistag hervor.

Kai Braunmiller, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz (BAG) und selbst Amtstierarzt, erklärt, dass es gesetzliche Vorgaben dazu gibt, wann Betriebe als Risikobetriebe einzustufen seien. Das entscheidet die Veterinärbehörde also nicht selbst. Aber - und das ist auch ein Kritikpunkt von Braunmiller - da sei der Gesetzgeber zu lasch.

Fokus auf das auffällige Unternehmen legen

Das heißt aber nicht, dass das Amt nichts tun kann. Gegen Missstände vorzugehen, liege auch in der Motivation des jeweiligen Veterinäramtes. „Wenn ich den Eindruck habe, da ist jemand, der nicht richtig arbeitet, dann muss ich dahin, so oft es nötig ist“, sagt Braunmiller. Man müsse einen Fokus auf das Unternehmen legen, behördlichen Druck aufbauen, zum Beispiel die Unterstützung des LANUVs suchen und mit der Polizei verstärkt zusammenarbeiten.

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Der Kreis argumentiert unter anderem, dass es nicht möglich gewesen wäre, feste Zeitfenster einzurichten, bei denen stets ein Veterinär anwesend gewesen wäre. Zitat: „Rechtskräftige (Straf-)Verfahren, die diese Einschränkungen für den Betrieb erlauben würden, gab es nicht. Außerdem fehlten konkrete Hinweise auf illegale Handlungen.“

Tatsächlich hatte es seit 2002 Hinweise auf illegale Schächtungen in dem Betrieb gegeben. Der Kreis hatte das durch Untersuchungen an Rinderköpfen auch nachweisen können - ein entsprechendes Verfahren war aber mit einem Vergleich geendet - ohne Zustimmung des Kreises, wie dieser sagt.

Kritik an der Staatsanwaltschaft

In einem anderem Punkt übt der Kreis in seinem Antwortpapier auch Kritik an der zuständigen Staatsanwaltschaft Dortmund. 2017 habe es demnach zweimal den Verdacht auf Schwarzschlachtung gegeben, dabei sollen illegale Fleischbeschaustempel zum Einsatz gekommen sein. Beide Verfahren wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung wurden eingestellt. Der Kreis schreibt dazu: „Die Staatsanwaltschaft wurde durch das Veterinäramt Unna mehrfach gebeten, die Verfahren weiter zu verfolgen und durch staatsanwaltschaftlich veranlasste Maßnahmen, zum Beispiel die Durchsuchung der Betriebsräume, die Beweislage zu verbessern. Dieses wurde jedoch seitens der Staatsanwaltschaft abgelehnt.“

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Dabei habe er „auf einen nicht auszuschließenden Zusammenhang“ mit den Fällen aus 2002 verwiesen, so der Kreis in dem Schreiben. Die Staatsanwaltschaft nimmt sich der Kritik des Kreises nicht an: „Dieser Verdacht konnte insbesondere nach einer ausführlichen zeugenschaftlichen Vernehmung der damals für den Schlachthof zuständigen Veterinäre nicht erhärtet werden, weswegen kein eine Durchsuchung rechtfertigender Verdachtsgrad bestand“, erklärt Sprecher Henner Kruse gegenüber unserer Redaktion. Darüber sei der Kreis Unna auch informiert worden.

Auch Aufnahmen von Schächt-Fleisch mit Stempeln

Der Umstand mit den gefälschten Stempeln ist auch im aktuellen Ermittlungsverfahren von Relevanz. So waren auf den verdeckten Videoaufnahmen, die Soko-Tierschutz öffentlich gemacht hatte, auch Aufnahmen zu sehen, auf denen Fleisch ohne Einschusslöcher zu sehen war. Ein sicheres Zeichen für eine Schächtung. Das Pikante daran: Das Fleisch war mit - so sah es zumindest aus - amtlichen Stempeln versehen gewesen.

Ob das Unternehmen also jahrelang Urkundenfälschung begangen hat und wieso auch das nicht aufgefallen ist, auch das wird sicherlich Bestandteil der Ermittlungen sein. Schließlich müssen alle Tiere, die in einem Betrieb geschlachtet werden, auch registriert werden und ein Veterinär muss das Fleisch abnehmen.

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