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Säuglingsprozess gegen Borker Vater: Zeugin lobt Mutter-Kind-Beziehung
Landgericht Bochum
Im zweiten Säuglingsmisshandlungs-Prozess gegen einen Kindsvater (27) aus Bork haben zwei Zeuginnen der mitangeklagten Mutter (27) aus Herten ein positives Zeugnis ausgestellt.
Mit den ersten Zeugenaussagen ist am Freitag der zweite Prozess um das mutmaßliche Misshandlungs-Schicksal eines Säuglings fortgesetzt worden. Angeklagt ist auch der Kindsvater (27) aus Bork. Eine Sozialarbeiterin äußerte sich mit Blick auf das Mutter-Kind-Verhältnis positiv: „Ich kann wirklich nichts Negatives berichten.“
Die Zeugin ist seit 2020 dafür zuständig, Mutter und Kind zu beäugen. Der Junge sei augenscheinlich ein gesundes Kind, zur Mutter bestehe eine „enge und gute Bindung“, hieß es. Die monatlich vorzulegenden Kinderarzt-Atteste über nicht vorhandene Misshandlungs-Spuren reiche die alleinerziehende Mutter von sich aus regelmäßig ein. Ebenso positiv äußerte sich eine Sozialpädagogin, die mit Mutter und Kind Spielkontakte durchführt.
Laut Anklage soll mindestens ein Elternteil (das Paar ist geschieden, der Vater lebt in Bork) das Baby im Herbst 2016 in der Familienwohnung in Herten misshandelt haben. Der Kindsvater und die Mutter waren 2019 von Misshandlungsvorwürfen freigesprochen worden, der Bundesgerichtshof hatte die Urteile später gekippt.
Die intakte Mutter-Kind-Beziehung stellt das zweite Gericht nun vor ein menschliches Problem. Selbst wenn Vorwürfe übrigbleiben, hieß es, solle man dann etwa dem künftigen Schuljungen seine Mutter für einen Haftaufenthalt nehmen. Der Richter: „Wem kann damit geholfen sein?“