Notunterkunft in Selm-Bork nur geduldet Was das bedeutet und wie es weitergeht

Notunterkunft nur geduldet: Was das bedeutet und wie es weitergeht
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18 Leichtbauhallen auf dem Gelände des LAFP in Bork: Rund 800 Geflüchtete wohnen in den Hallen. Die maximale Belegung variiert zwischen 60 bis 80 Personen. Das beschreibt die Notunterkunft im Selmer Ortsteil.

Aber nicht in allen Hallen sind Menschen untergebracht: Eine wird ausschließlich für die Freizeitgestaltung der Bewohner genutzt. Dort werden etwa Dart-Spiele, Kicker, Tischtennisplatten, Gesellschaftsspiele und Indoor-Sportgeräte angeboten. Dazu soll bald eine weitere Halle für den Betreuungsdienst geschaffen werden. Dort sollen künftig Erstorientierungskurse sowie weitere Freizeitaktivitäten angeboten werden.

Die gesamte Anlage ist jedoch von der Stadt Selm nur geduldet. Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Status.

Was genau bedeutet eigentlich Duldung?

„Grundsätzlich handelt es sich bei der Errichtung der Notunterkunft um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben. Werden bauliche Anlagen ohne die vorherige Einholung einer Baugenehmigung errichtet und auch in Nutzung genommen, kann die Bauaufsicht ordnungsbehördlich einschreiten und die sofortige Nutzungsuntersagung aussprechen“, erklärt Stadtsprecher Malte Woesmann.

Die Duldung der Notunterkunft entspreche einer Zusicherung nach Paragraf 38 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW. „Die Selmer Stadtverwaltung sichert damit zu, dass trotz fehlender Baugenehmigung nicht ordnungsbehördlich tätig geworden wird und die Nutzung fortlaufen kann. Im vorliegenden Fall ist die Nutzung der Notunterkunft an mehrere Auflagen geknüpft und zeitlich befristet“, beschreibt der Stadtsprecher.

Wie lang läuft die Duldung?

Die Duldung läuft aktuell bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Im März dieses Jahres gab die Bezirksregierung Arnsberg bekannt: „Die Nutzung der bereits seit dem letzten Jahr auf dem Gelände des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personal der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (LAFP) errichteten Notunterkunft in Selm wird bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert.“

Wie geht es weiter?

Landrat Mario Löhr forderte die Schließung der Zeltstadt zum Ende dieses Jahres - also zu dem Termin, den die Bezirksregierung nannte. In der Selmer Ratssitzung am 17. August berichtete Bürgermeister Thomas Orlowski, dass es über eine mögliche Verlängerung der Duldung noch keine Gespräche mit der Behörde in Arnsberg gegeben habe. Orlowski sagte zudem: „Wir werden keine Duldung aussprechen ohne Einbeziehung des Rates.“

Wenige Tage später ergänzte er: „Eine Unterbringung in dieser Form über das Jahr 2024 hinaus wird von der Stadt Selm nicht unterstützt.“

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