
© Arndt Brede
Neue Anordnung in Selm irritiert Handwerker beim Besuch des Baumarkts
Baumärkte
Gewerbetreibende hatten es in jüngster Zeit besser als Privatleute. Jedenfalls, wenn sie was im Baumarkt besorgen wollten. Sie durften gegen Vorlage des Gewerbescheins so rein. Jetzt nicht mehr.
Dass Handwerker und Gewerbetreibende gegen Vorlage ihres Gewerbescheins einfach so in Baumärkte durften, statt einen Termin ausmachen, einen Negativtest vorlegen zu müssen beziehungsweise auf „Click & Collect" oder Lieferservice wie Privatleute angewiesen zu sein, hatte bei Letzteren schon zu Unmut geführt
Doch auch in der seit dem 23. April gültigen Coronaschutzverordnung NRW heißt es unter anderem: „Der Betrieb von Bau- und Garten(bau)märkten sowie Baustoffhandelsgeschäften ist zur Versorgung von Gewerbetreibenden mit Gewerbeschein, Handwerkern mit Handwerkerausweis sowie Land- und Forstwirten mit den jeweils betriebsnotwendigen Waren (...) zulässig.“
Schild sagt: Einlass nicht mehr gestattet
Klingt eindeutig. Jedoch dürfte der Personenkreis der Gewerbetreibenden und Handwerker zum Beispiel etwas irritiert sein, wenn sie vor dem Eingang zum Hellweg-Baumarkt in Selm stehen. Dort steht ein Schild. Und auf diesem Schild steht: „Aufgrund einer behördlichen Anordnung ist ab sofort der Einlass für den Baumarkt, für Gewerbekunden und Handwerker, nicht mehr gestattet. Sie können gern ihre benötigte Ware per Click & Collect, bestellen, und am Markt abholen.“
Zwei Anordnungen, die widersprüchlich sind. Dass Handwerker und Gewerbetreibende plötzlich nicht mehr einfach so ins Geschäft dürfen, wundert auch Marktleiter Olaf Röber: „Das war eine Anordnung des Ordnungsamtes. Es sei eine Regelung des neuen Infektionsschutzgesetzes, hat es geheißen. Dabei war es noch kurz zuvor ganz anders.“ Die Gewerbetreibenden und Handwerker zeigen Unverständnis, sagt Röber. „Wir hoffen, dass diese Anordnung bald zurückgenommen wird.“
Ob das so sein wird? Nachfrage der Redaktion bei der Stadt: Auf welcher rechtlichen Basis ist die Anordnung erfolgt? In der Coronaschutzverordnung NRW vom 23. April steht doch, dass Gewerbetreibende und Handwerker in Baumärkte rein dürfen. Auf die Frage antwortet Stadtsprecher Malte Woesmann so: „Die in NRW geltende Corona-Schutzverordnung gilt nur soweit, wie Regelungen des Infektionsschutzgesetzes („Bundesbremse“) dem nicht entgegen stehen bzw. sich aus diesem weitergehende Regelungen ableiten.“ Da der Kreis Unna den Inzidenz-Grenzwert überschritten habe, gelten die Regeln der „Bundesbremse“. Dort seien in § 28 (1) 4 die Einzelhandelsgeschäfte aufgezählt, die noch öffnen dürfen.
Anordnung bis auf weiteres
„Baumärkte sind dort nicht aufgezählt“, berichtet der Stadtsprecher. Der aktuelle Erlass zur Neufassung der Corona-Schutzverordnung kläre eindeutig auf. Woesmann zitiert aus dem Begleitschreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: „Für Gewerbetreibende in Baumärkten sieht die Bundesregelung leider keine Privilegierung vor. Daher benötigen auch diese Kundinnen und Kunden ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Termin und Negativtest und ab der Sieben-Tage-Inzidenz von 150 sind Baumärkte auch für Gewerbetreibende auf Click & Collect oder Lieferservice reduziert.“

Auf der Hellweg-Homepage stand Ende der Woche noch, dass der Baumarkt für Gewerbetreibende frei zugänglich sei. © Screenshot Arndt Brede
Für wie lange gilt die Anordnung durch das Ordnungsamt? Malte Woesmann dazu: „So lange die Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz für den Kreis Unna gelten.“
Wie kommt diese Neuregelung bei einem Betroffenen an? „Ich habe aus den sozialen Medien erfahren, dass wir jetzt nicht mehr mit Schein reinkommen“, sagt ein Selmer Handwerker im Gespräch mit der Redaktion. Er sei auch überrascht gewesen. Aber: „Eigentlich macht das gar nicht so viel Unterschied“, erklärt er. „Die meisten Handwerker haben ja ihre Lieferanten.“ Außerdem plane man als Handwerker ja vor, wenn man weiß, welche Projekte anstehen. „Und wenn tatsächlich etwas fehlt, dann kann man ja eben zum Baumarkt fahren und das gewünschte per ,Click & Collect‘ holen.“