Es war nach einem großen Polizeieinsatz am 8. August in der Zeltstadt für Geflüchtete in Bork, als der Landrat des Kreises Unna, Mario Löhr, mit einer Forderung für Aufsehen sorgte. Nämlich mit der Forderung, dass die Landesunterkunft in Bork bis zum Ende des Jahres schließen solle.
Die Situation sei sowohl für die Anwohner als auch für die Bewohner und für die Mitarbeiter des Kreises nicht tragbar. „Dieses Format der Einrichtung kann nicht bleiben“, so Mario Löhr. „Nach großen Polizeieinsätzen wie diesen ist die Verunsicherung in der Bevölkerung – verständlicherweise – groß“, wird Landrat Mario Löhr auch in einer Pressemitteilung des Kreises Unna zitiert. Ihm gehe es zudem ausdrücklich auch um seine Mitarbeitenden unter anderem der Zentralen Ausländerbehörde, die in der jüngeren Vergangenheit in der Einrichtung in Selm zunehmend Konfrontationen ausgesetzt gewesen seien. sagte der Landrat im August.
„Forderung kann nicht nachgekommen werden“
Mitte August gab es eine sogenannte Kleine Anfrage an die NRW-Landesregierung. Darin heißt es unter anderem: „Adressiert an die zuständige Ministerin führte der Landrat weiter aus: ,Ich habe die klare Erwartungshaltung, dass Josefine Paul als zuständige Ministerin diese Form der Unterbringung schnellstmöglich beendet.‘“
Eine der Fragen aus der Anfrage lautet: „Wie reagiert die zuständige Ministerin, Josefine Paul, auf die Forderungen des Landrats nach einer Schließung der Notunterkunft Selm zum Jahresende bzw. der Notunterkunft als Form der Unterbringung allgemein?“
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Oktober 2023 im Namen der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. Darin heißt es auf die Frage zu Landrat Mario Löhr: „Die Notunterkunft Selm ist mit Blick auf die weiterhin hohen und steigenden Zugänge Geflüchteter ein wichtiger Baustein im Landesunterbringungssystem. Der Forderung nach einer Schließung der Einrichtung oder auch einer Reduzierung der Unterbringungskapazität kann daher nicht nachgekommen werden. Aus Sicht der Landesregierung ist eine Unterbringung von Geflüchteten in Notunterkünften, insbesondere in Leichtbauhallen, nicht ideal, aber zurzeit eine erforderliche Maßnahme, um den hohen Zustrom von Geflüchteten unterbringen und versorgen zu können.“

Unterdessen hat die Bezirksregierung Arnsberg eine Verlängerung der Duldung der Zeltstadt über das Jahresende 2023 hinaus bis zum 30. Juni 2024 beantragt. Am 16. November stimmt der Selmer Stadtrat über die Verlängerung der Duldung der Zeltstadt ab. Diese gilt bislang bis zum 31. Dezember 2023. Stadt und Rat haben aber Bedingungen an die Zustimmung zur Verlängerung der Duldung geknüpft:
- Die Notunterkunft in Bork solle einer zentralen Unterbringungseinrichtung gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass Integrationsangebote in einer solchen Unterkunft ausgeweitet werden, finanziert vom Land. Dazu gehören unter anderem ausgedehnte Sprachkurse und auch Orientierungskurse über die gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Gegebenheiten in Deutschland.
- Maximal sollten 400 bis 500 Personen in der Zeltstadt untergebracht werden, und nicht mehr bis zu 750.
- Wenn es um organisatorische Veränderungen geht, möchten Stadt und Rat unverzüglich informiert werden.
Mittlerweile steht der Termin einer von Bürgermeister Thomas Orlowski versprochenen Bürgerversammlung fest: Die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt Selm laden für Montag, 6. November, zu einer gemeinsamen Bürgerversammlung in die Mensa des LAFP in Bork ein. Beginn ist um 19 Uhr.
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