Seit rund vier Jahren dürfen Vereine wie der PSV Bork kein Schwimmtraining im Hallenbad des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) durchführen. Der Grund: Es fehlt an einer Betreuungskraft, die die Betriebsaufsicht führt und damit für die Sicherheit sorgt. Die vom LAFP für den internen Ausbildungsbetrieb gestellten Aufsichtskräfte können nach Auskunft des LAFP nicht für den Trainingsbetrieb der Vereine gestellt werden.
Die Grundschule Auf den Äckern darf laut Schulleiterin Anja Knipping zum Schulschwimmen ins LAFP-Bad: „Wir können derzeit das Schulschwimmen ganz normal mit allen vier dritten Klassen im Hallenbad des LAFPs durchführen“, berichtet Schulleiterin Anja Knipping auf Anfrage. „Jede Klasse geht beziehungsweise fährt an einem Tag in der Woche innerhalb von zwei Unterrichtsstunden zum Schwimmen.“ Die Aufsicht führen bei jeder Klasse zwei Sportlehrerinnen beziehungsweise Sportlehrer.
Dass Schülerinnen und Schüler im LAFP-Bad trainieren dürfen und Vereine nicht, irritiert Vereinsmitglieder sehr, erklärt Manfred Sowinski, stellvertretender Vorsitzender des PSV Bork, im Gespräch mit der Redaktion. „Viele fragen, wieso das bei den Schülern funktioniert und bei den Vereinen nicht.“ Klar ist: Ohne eine technische Badeaufsicht dürfen die Vereine nicht zum Schwimmtraining ins Hallenbad des LAFP.

Landesauftrag
Warum die Mitarbeitenden des LAFP bei den Schulen die technische Badeaufsicht stellen und bei den Vereinen nicht, erklärt die Pressestelle des LAFP auf Anfrage der Redaktion so: „Das zuständige Fachpersonal übernimmt im Zeitraum des Schulschwimmens die Gewährleistung der Betriebssicherheit im Hallenbad des LAFP NRW in Selm. Dabei findet das Schulschwimmen in freien Zeiträumen innerhalb des regulären Dienstbetriebes statt.“ Der entscheidende Passus in dieser Aussage ist also: Das Schulschwimmen können LAFP-Mitarbeitende also in ihrer regulären Dienstzeit überwachen. Vereine trainieren in der Regel dann, wenn das LAFP-Personal Feierabend hat.
Für das LAFP hat die Bereitstellung von Personal für das Schulschwimmen eine besondere Bedeutung, wie die LAFP-Pressestelle mitteilt: „Durch die Bereitstellung des zuständigen Fachpersonals zur Gewährleistung der Betriebssicherheit während des Schulschwimmens unterstützt das LAFP NRW zugleich den Landesauftrag zur Förderung des Schulschwimmens.“
Um Vereinen die Nutzung des LAFP-Hallenbades wieder zu ermöglichen, hat Selms Bürgermeister Thomas Orlowski jüngst eine Lösung für die Zeit nach den Sommerferien angekündigt.
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