Jugendliche schossen mit Softairwaffe im Auenpark in Selm: Kind verletzt
Polizeieinsatz
Ein Kind ist am Montag durch Schüsse aus einer Softairwaffe im Auenpark in Selm verletzt worden. Jugendliche waren mit der Waffe unterwegs - Passanten informierten die Polizei.
Die Nachricht ging gegen 18.20 Uhr am Montagabend (5. September) bei der Polizeiwache in Werne ein: Zeugen hatten im Auenpark in Selm Jugendliche mit einer Waffe gesehen - im Bereich der Kuppel auf dem Rodelhügel. Tatsächlich, so erklärt es die Polizei in einer Pressemitteilung am Dienstag, stellten die im Streifenwagen herbeigeeilten Beamten kurze Zeit später ein Kind und vier Jugendliche auf dem Kinderspielplatz in dem Park - mit einer sogenannten Softairwaffe.
Das ist eine Sorte von Waffe, die mit Druckluft funktioniert - und täuschend echt aussehen kann. Lebensgefährliche Verletzungen fügen diese Softairwaffen in der Regel nicht zu. Aber: „Im Verlauf der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass ein unbeteiligtes Kind von einem Projektil der Pistole getroffen und leicht verletzt wurde, zunächst aber keine medizinische Versorgung benötigte“, erklärt die Polizei.
Jugendliche im Alter von 16 und 14 Jahren
Die Beamten im Auenpark stellten die Waffe und die Munition sicher. Die Jugendlichen - einer 16 Jahre alt, der Rest 14, alle aus Selm - gaben zu, dass mehrere aus der Gruppe die Pistole am Montagabend genutzt und geschossen hatten. Die Polizeibeamten informierten die Eltern der Minderjährigen und baten sie, sie von der Einsatzstelle abzuholen. Zu dem ebenfalls beteiligten Kind macht die Polizei keine weitere Angaben zu Alter und Wohnort. Aus Jugendschutzgründen, wie Polizeisprecher Christian Stein auf Anfrage der Redaktion erklärt.
Softairwaffen auf ersten Blick schwer von Feuerwaffen zu unterscheiden
Für Passanten - wie jetzt im Auenpark - ist es grundsätzlich schwer, Softairwaffen von erlaubnispflichtigen Feuerwaffen zu unterscheiden. Sie gelten deshalb in der Regel als Anscheinswaffen, für die es besondere Bestimmungen im deutschen Waffenrecht gibt. Laut Paragraph 42a im Waffengesetz dürfen sie nicht ohne Erlaubnis in der Öffentlichkeit oder außerhalb des eigenen Besitztums geführt werden.
Die Softairwaffe, die jetzt im Auenpark für den Polizeieinsatz gesorgt hat, gehörte dem 16-jährigen Selmer, wie die Polizei erklärt. Ob sie erlaubnispflichtig war und welche Konsequenzen ihr Mitführen für den Selmer haben werden, werden noch laufende Ermittlungen der Kriminalpolizei zeigen. Sicher ist schon, dass wegen der Verletzung des Kindes ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet wurde.