Die Schulen kehren ab Mittwoch wieder zum Regelbetrieb zurück. Aber unter Coronabedingungen. Was das praktisch bedeutet, fassen wir hier zusammen.

Selm

, 11.08.2020, 09:45 Uhr / Lesedauer: 3 min

Die Schulen haben keine ganz neue Situation vor sich. Manche neue Wege mussten Leitungen, Lehrer, Integrationskräfte, Schüler und ihre Eltern wegen der Corona-Krise bereits vor den Sommerferien lernen und durchziehen. Jetzt geht es darum, nach den Sommerferien den Start so hinzukriegen, dass weiterhin alle gesund bleiben. Wir haben wichtige Fragen und Antworten zusammengefasst.

? Wie sieht die Maskenpflicht aus, wo muss die Maske getragen werden, wo darf sie abgenommen werden?

Städtisches Gymnasium:

Im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände besteht Maskenpflicht. So steht es auf der Homepage.

Selma-Lagerlöf-Sekundarschule:

Es gilt die Maskenpflicht im Gebäude und auf dem Schulgelände. „In manchen Kursen gibt es schon mal kleinere Größen, wo Abstandsregeln einhaltbar sind. Da kann es sein, dass schon mal eine Maske herunter genommen werden kann“, sagt Schulleiterin Karin Vogel. Oder es gibt Freiräume, um mit den Schülern mal nach draußen zu gehen.

So war es vor den Sommerferien am Tag der Wiederöffnung. Vor Schulbeginn versammelten sich die Abiturienten vor dem Gymnasium. In gebührendem Abstand zueinander. Auf diese Disziplin hofft man auch zum Start des Regelbetriebs.

So war es vor den Sommerferien am Tag der Wiederöffnung. Vor Schulbeginn versammelten sich die Abiturienten vor dem Gymnasium. In gebührendem Abstand zueinander. Auf diese Disziplin hofft man auch zum Start des Regelbetriebs. © Ulrich Walter

? Wie gehen die Schulen mit Kindern um, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen?

Gymnasium:

„Da sind die Rahmenbedingungen ganz eng“, erklärt Ulrich Walter. Es müsse in einem solchen Fall eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden, damit die Schüler ohne Maske am Unterricht teilnehmen können. „Wir müssen dann prüfen, ob wir einen Abstand von 1,50 Metern dieses Schülers zu allen anderen gewährleisten können und wo sich dieses Kind während der Pausen aufhalten kann.“ Ist das alles nicht zu gewährleisten, könne der Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sondern Lernen auf Distanz realisieren müssen. „Dazu sind die Lehrer zusätzlich zuständig.“

Sekundarschule:

„Die müssen dann über Distanzunterricht mitgenommen werden“, erklärt Schulleiterin Vogel.

? Welche Desinfektionsmöglichkeiten gibt es in der Schule?

Gymnasium und Sekundarschule:

Desinfektionsmittel stehen an den Eingängen, in den Klassenräumen und auf den Toiletten bereit.

? Ändern sich Unterrichtszeiten, um zum Beispiel Anstürme zur ersten Stunde zu verhindern?

Gymnasium:

„Es macht keine Sinn, gestaffelten Unterrichtsbeginn einzuführen. Allein schon, weil die VKU ja ein feingliedriges System für den Schülertransport, an dem ganz viel dranhängt“, sagt Ulrich Walter, Leiter des Gymnasiums. Also ist grundsätzlich am Mittwoch, 12. August, um 8 Uhr Schulbeginn. Q1 und Q2 jedoch kommen am Mittwoch zur dritten Stunde, „weil sie sonst nicht von ihren Fachlehrern bedient werden können, weil die alle in ihren Klassen in den ersten beiden Stunden sind“.

Diese Hinweisschilder sind überall da aufgehängt, wo viele Menschen vorbei kommen.

Diese Hinweisschilder sind überall da aufgehängt, wo viele Menschen vorbei kommen. © Ulrich Walter

Sekundarschule:

„Das kann man bei regulärem Unterricht gar nicht machen“, erklärt Karin Vogel. „Bis wohin würden denn dann die letzten Unterrichtsstunden reichen? Das ist organisatorisch gar nicht leistbar.“ 7.55 Uhr ist Unterrichtsbeginn.

? Wie werden Wege geregelt?

Gymnasium:

Die Eingänge für die Jahrgänge sind so geregelt: Jahrgänge 5 + 6: Eingang Bolzplatz; Jahrgänge 7 + 8: Eingang B-Trakt (hinter der Mensa); Jahrgänge 9 bis Q12: Haupteingang. Im Gebäude gilt das Rechtsgehgebot.

Sekundarschule:

Bewährt habe sich das System bestimmter Weg, wie man hoch und wie man runtergeht. Das kennen die Schüler aus der Zeit vor den Sommerferien schon. „Vor Unterrichtsbeginn sind die Lehrer schon in den Klassenräumen, so dass die Schüler erst gar nicht vor den verschlossenen Räumen stehen“, führt Schulleiterin Vogel aus.

? Wie sind die Pausenregeln?

Gymnasium:

Die Pausenhöfe: Jahrgänge 5 + 6: Bereich Bolzplatz; Jahrgänge 7 bis EF: Bereich vor dem B-Trakt der Mensa und dem Haupteingang; Jahrgänge Q1 + Q2: Oberstufenschulhof.

Sekundarschule:

„Wir werden den Schulhof jahrgangsweise parzellieren, um Begegnungen zu minimieren“, berichtet die Schulleiterin. „Was man aber bedenken muss: Die Schüler kommen schon zusammen mit dem Bus. Und nicht nur aus einer Schule, sondern aus verschiedenen Schulen. Man kann nur appellieren: Setzt euch aufs Fahrrad oder lauft ruhig mal. Je nachdem, wo man wohnt.“ Bei allen Vorgaben sei wichtig, dass auch Eltern und Schüler selbst Verantwortung übernehmen. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“

? Welche besonderen schuleigenen Regeln gibt es?

Gymnasium:

Wir beginnen mit den fünften Klassen etwas zeitversetzt“, sagt Ulrich Walter. „Wir schulen sie klassenweise ab 8.15 Uhr im 20-Minuten-Takt vor Beginn der ersten großen Pause ein.“

Sekundarschule:

„Keine. Das Ministerium hat ja alles schon umfassend geregelt“, erklärt die Schulleiterin.

? Was passiert, wenn es einen Coronafall in der Schule oder Klasse gibt?

Gymnasium und Sekundarschule:

Schüler, die Corona-Symptome zeigen (wie insbesondere Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns) aufweisen, sind - bei Minderjährigen in Rücksprache mit den Eltern - unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.