Gericht ruft Rettungswagen für Selmer Angeklagten

Bandidos-Prozess in Münster

Aufregung und Unmut seitens der Verteidigung herrschten am Freitag im Bandidos-Prozess am Landgericht Münster. Anlass war der Gesundheitszustand des erkrankten Selmer Angeklagten. Schwere Vorwürfe erhob einer der Anwälte des 46-jährigen Rockers gegenüber der Justizvollzugsanstalt Münster.

SELM/MÜNSTER

08.04.2016, 17:14 Uhr / Lesedauer: 2 min
Der Rettungswagen musste gestern zum Landgericht gerufen werden, um den Selmer Angeklagten im Bandidos-Prozess zu versorgen.

Der Rettungswagen musste gestern zum Landgericht gerufen werden, um den Selmer Angeklagten im Bandidos-Prozess zu versorgen.

Es sei ein Skandal, wie sein Mandant in der JVA behandelt werde. Ihm werde weder eine ausreichende medizinische Versorgung noch angemessene Ernährung gewährt. Auch die von ihm bereits am vergangenen Dienstag verlangte Verlegung des Selmers in das Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg sei nicht erfolgt. Nun gehe es ihm so schlecht, dass er einen Abbruch des Verhandlungstages beantragen müsse, damit sein Mandant behandelt werden könne.

Daraufhin unterbrach das Gericht die Sitzung und rief einen Rettungswagen. In der Pause ging ein weiterer Anwalt des Selmer Rockers sogar noch weiter als sein Kollege und warf der JVA Münster vor, sie spiele mit dem Leben des Angeklagten.

46-Jähriger in JVA gebracht und dort medizinisch versorgt

Die Rettungssanitäter waren rasch vor Ort und bestätigten die angegriffene Gesundheit des 46-Jährigen. Daraufhin wurde er in die JVA gebracht und vom dortigen Anstaltsarzt versorgt. Erst nach zwei Stunden kam er zurück und die Verhandlung wurde mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt.

Ergiebig war das an diesem Tag nicht. Gegen die meisten der Zeugen wird aktuell wegen Drogendelikten ermittelt oder verhandelt. Sie machten deshalb schon vorab oder an diesem Tag von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Zeuge bleibt unentschuldigt fern, ein anderer meldete sich krank

Ein anderer Zeuge blieb der Verhandlung unentschuldigt fern, ein weiterer hatte sich krank gemeldet. Die beiden einzigen verbliebenen Zeugen wollten nichts mit irgendwelchen Amphetamin- oder Marihuana-Geschäften zu tun haben. Schon gar nicht im Zusammenhang mit den Angeklagten.

Die im Zeugenschutzprogramm lebende Verlobte des Kronzeugen sollte Freitag weiter vernommen werden, konnte aber nicht vorgeführt werden. In diesem Zusammenhang sprach die Verteidigung des Selmer Bandidos von einem weiteren Skandal.

Vorbereitung bestimmter Sitzungen sei nicht möglich

Denn durch die Organisation des Zeugenschutzes, auf die auch die Strafkammer keinen Einfluss hat, sei für die Rechtsanwälte oft nicht klar, wer denn nun wann vor Gericht erscheine. So sei eine ausreichende Vorbereitung auf bestimmte Sitzungen nicht möglich.

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Zudem stand noch ein Antrag des Anwaltes aus, den Staatsanwalt in den Zeugenstand zu rufen. Er sollte mitteilen, welche Versprechungen er dem Kronzeugen gegeben habe. Aus Sicht des Staatsanwalts war dieser Antrag nicht zulässig. Er gab allerdings eine dienstliche Erklärung ab, wonach er im Ermittlungsverfahren keinen persönlichen Kontakt zum Kronzeugen gehabt und mit ihm auch keine Absprachen getroffen habe.

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