Garage zugeparkt - und nun?
Fragen und Antworten
Birgit und Udo Duras aus Selm sind wütend. Schon wieder hat ein Autofahrer ihre Garage zugeparkt - einen ganzen Tag lang. Udo Duras hatte einen wichtigen Termin und kam nicht weg, doch das Ordnungsamt hat nicht reagiert. Was kann man tun, wenn man zugeparkt wird? Wir haben uns die wichtigsten Fragen beantworten lassen.
Das Autohaus Jahn, das auch einen Abschleppdienst anbietet, würde in so einem Fall wohl kommen, sagt Chef Achim Jahn. „Wenn ich das Auto ohne Schäden umsetzen kann, ja.“ Das koste 150 bis 200 Euro, die der Auftraggeber bezahlen müsse. Ob er das Geld später vom Falschparker wiederbekommt, sei aber nicht klar, sagt Achim Jahn aus Erfahrung. Die Kosten des Umsetzens müssten den Kosten entsprechen, die dem Anwohner entstehen, weil er nicht aus seiner Garage kommt. So hätten einige Gerichte in den vergangenen Jahren entschieden.
„Bis jetzt kommen wir ganz gut ohne klar“, sagt Christa Zeiper. Die Stadtmitarbeiter ermitteln in solchen Fällen eher den Halter und suchen das persönliche Gespräch, so Zeiper.
Birgit und Udo Duras hatten zunächst die Polizei informiert, die wiederum das zuständige Ordnungsamt informierte. Udo Duras kam mit seinem Auto von morgens um 8 Uhr bis abends 18 Uhr nicht aus der Garage, erzählt der 64-Jährige im Gespräch mit der Redaktion. Alles, was die Eheleute tun konnten, war, auf den Halter zu warten und diesen anzuzeigen. Das haben sie getan. Es sei das vierte Mal gewesen, dass ein Auto direkt vor der Garage parkte.
Pro Wohnung in den Mehrfamilienhäusern an der Straße gibt es weit mehr als ein Auto pro Wohnung, haben Birgit und Udo Duras beobachtet. Ab 18 Uhr sei die Straße stets zugeparkt, es gebe zu wenige Stellplätze. Hardy Lottermoser von der städtischen Bauaufsicht verweist dazu auf den Paragrafen 51 der Landesbauordnung. Diese besagt, dass „bei der Errichtung von baulichen Anlagen und anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, (...) Stellplätze oder Garagen hergestellt“ werden müssen. Dort steht aber nicht, wie viele. Deshalb muss ein Richtwert herangezogen werden, der bei etwa einem Stellplatz pro Wohnung liegt. Ist dieser vorgesehen, könne die Bauaufsicht eine Baugenehmigung nicht verweigern, so Lottermoser. Die Stadt sei nicht verpflichtet, mehr Stellplätze als nötig zur Verfügung zu stellen.
Udo und Birgit Duras wollen einen Brief an den Bürgermeister schreiben, in dem sie ihre Situation erklären. Sie wollen eine Reaktion, damit an der Straße in Zukunft nicht falsch geparkt werde. Das sei nämlich nicht nur direkt vor ihrer Garage so. Sie hoffen, dass die Stadt eindeutige Verbotsschilder aufstellt.