Frist zur Grundsteuererklärung läuft ab Stadt Selm appelliert an die Bürger

Frist zur Grundsteuererklärung läuft ab: Stadt Selm appelliert an die Bürger
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Die Stadt Selm appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden. Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Eine erneute Verlängerung ist nicht zu erwarten, heißt es dazu auf der Homepage der Stadt Selm. Wer eine persönliche Aufforderung, die Festsetzung von Verspätungszuschlägen oder im ungünstigsten Fall eine nachteilige Schätzung durch das Finanzamt verhindern möchte, solle die verbleibende Zeit nutzen.

Check-Listen

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort sind auch Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt Elster leiten, zu finden. Zudem sind Check-Listen und ein umfangreicher Fragen-/Antwortenkatalog auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Lüdinghausen ist unter der Rufnummer (02591) 930-1959 zu erreichen.

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