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Fahrradfahren in der Coronakrise: Was im Lockdown erlaubt ist und was nicht
Coronavirus
Auch im zweiten Lockdown der Coronakrise bleibt Fahrradfahren erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Was Verstöße kosten und worauf Radler jetzt achten sollten.
Das öffentliche Leben ist mit dem neuen Lockdown in Nordrhein-Westfalen größtenteils eingefroren, wieder. Es gelten erneut - wie im Frühjahr - strenge Kontaktbeschränkungen. Das gilt auch für Aktivitäten im Freien, wie Fahrradfahren. Was gibt es also beim Radfahren zu beachten? Dazu Fragen und Antworten.
? Ist Fahrradfahren verboten?
Fahrradfahren ist noch erlaubt. Als Fortbewegungsmittel und zum Sport. Allerdings nur als Individualsport, sofern die geltenden Kontaktbestimmungen eingehalten werden. Das heißt: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, zuzüglich Kinder bis 14 Jahre dürfen gemeinsam Radfahren. Das gilt bis voraussichtlich zum 10. Januar 2021.
? Gilt auf dem Fahrrad die Maskenpflicht?
Das hängt davon ab, wo man mit dem Fahrrad unterwegs ist und auch von der jeweiligen Kommune. Grundsätzlich muss zwar auf dem Fahrrad keine Maske getragen werden, wenn Kommunen allerdings in öffentlichen Bereichen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer Maske vorschreiben, dann kann diese Regelung auch für Radfahrer gelten. Das ist zum Beispiel in der Lüner Innenstadt auf der Münsterstraße der Fall. „Im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu
dem Geschäft“ beispielsweise gilt laut Coronaschutzverordnung die Maskenpflicht. Einen Unterschied zwischen Fußgängern und Radfahrern gibt es dabei in der Verordnung nicht.
? Ist Fahrradfahren denn überhaupt sinnvoll?
Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) hat Gerd Antes, langjähriger Direktor des Deutschen Cochrane-Zentrums (ein internationales Netzwerk von Wissenschaftlern und Ärzten) am Universitätsklinikum Freiburg, ausdrücklich dazu geraten, das Fahrrad zu nutzen. „Es ist körperlich in jeder Hinsicht gut“, wird Antes zitiert.
? Gab es in Selm und Umgebung während des ersten Lockdowns im Frühjahr Verstöße von Fahrradfahrern gegen das Kontaktverbot?
Bei der Kreispolizeibehörde in Unna waren damals keine Fälle bekannt geworden, sagte auf Anfrage Bernd Pentrop, Leiter der Polizei-Pressestelle in Unna. Auch im Nachbarkreis Coesfeld seien noch keine Fälle bekannt, erklärte Polizeisprecherin Britta Venker. Damals seien zwar viele Meldungen bei der Polizei eingegangen, die auf vermeintliche Verstöße gegen das Kontaktverbot hinwiesen. Bei der Überprüfung hätte sich aber häufig herausgestellt, dass dort keine Verstöße vorliegen, so Howanietz.
? Und wie sieht es bei den Ordnungsämtern aus?
Auch hier waren damals keine Verstöße geahndet worden, heißt es auf Anfrage sowohl aus dem Amtshaus in Bork und dem Rathaus Nordkirchen.
? Wie teuer wäre denn ein Verstoß?
Die Strafen können empfindlich werden: „Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet“, heißt es in der seit dem 18. Dezember 2020 geltenden Coronaschutzverordnung.