Die Coronaschutzverordnung ist streng: Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet.

© dpa

Bußgelder zu Corona-Zeiten: Manche Verstöße werden richtig teuer

rnCoronavirus

Grillen im Freien, Treffen mit Freunden, die Pommes direkt neben der Bude essen: Seit das Land NRW soziale Kontakte eingeschränkt hat, kann das alles teuer werden. Was kostet was?

Dortmund

, 03.04.2020, 15:51 Uhr / Lesedauer: 3 min

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat auch das Land Nordrhein-Westfalen eine drastische Einschränkung sozialer Kontakte beschlossen. Und die müssen durchgesetzt werden. Von Strafen bis zu 25.000 Euro ist die Rede. Doch welcher Verstoß kostet wie viel Geld?

Das Land NRW hat dazu einen Bußgeldkatalog erstellt, nach dem „Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung“. Diese Verordnung heißt abgekürzt „CoronaSchVO“ – ein regelrechter Zungenbrecher.

Es wird darin ein Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gemacht. Strafbar macht sich, wer gegen die „Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten“ verstößt. Laut Infektionsschutzgesetz drohen dort bis zu fünf Jahre Haft.

Ansammlungen von mehr als zehn Personen werden ebenso als Straftat geahndet wie die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung. Die folgenden Punkte gelten als Ordnungswidrigkeiten.

Veranstaltungen und Ansammlungen von Personen sind ebenfalls untersagt.

Veranstaltungen und Ansammlungen von Personen sind ebenfalls untersagt. © Stephan Schütze (A)

Zusammenkünfte

Mal kurz auf der Straße stehenbleiben, um mit Freundinnen zu quatschen? Oder eine Radtour mit Freunden zu fünft? Das kann teuer werden. Denn „Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen“ sind eine Ordnungswidrigkeit und kosten 200 Euro. Pro Person. Bei mehr als zehn Personen handelt es sich sogar um eine Straftat. Ausgenommen sind Menschen, die gemeinsam in häuslicher Gemeinschaft leben, Minderjährige begleiten oder an „zwingend notwendigen Zusammenkünften“ teilnehmen. Und dazu gehört keine Fahrradtour.

Für Wochenmärkte gilt: Nur Lebensmittel oder Produkte vom Direkterzeuger dürfen verkauft werden.

Für Wochenmärkte gilt: Nur Lebensmittel oder Produkte vom Direkterzeuger dürfen verkauft werden. © Stephan Schütze (A)

Wochenmärkte

Wochenmärkte dürfen weiter geöffnet bleiben - müssen sich aber ebenfalls an genaue Vorschriften halten. Die Frage ist hier allerdings: Was wird verkauft? Nur wer als Direktvermarkter gilt – das ist zum Beispiel ein landwirtschaftlicher Betrieb – oder Lebensmittel verkauft, darf seinen Stand weiterhin aufbauen. Verstöße gegen diese Regel kosten 500 Euro.

Grillen und Picknick machen in freier Natur - wer dabei erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen.

Grillen und Picknick machen in freier Natur - wer dabei erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. © dpa

Grillen und Picknicken

Vorsicht: Wer bei schönem Frühlingswetter glaubt, ein Picknick im Freien, am besten mit einer leckeren Runde Grillwürstchen, sei eine gute Idee, kann ein Problem bekommen. Jeder Picknickteilnehmer wird, sollte man vom Ordnungsamt erwischt werden, mit 250 Euro zur Kasse gebeten. Das Gleiche gilt für Grillfans. Im eigenen Garten ist Grillen erlaubt.

Ein gemütliches Bierchen in der Kneipe, ein Essen im Restaurant: Das geht nicht. Wer trotzdem öffnet, muss Strafe zahlen.

Ein gemütliches Bierchen in der Kneipe, ein Essen im Restaurant: Das geht nicht. Wer trotzdem öffnet, muss Strafe zahlen. © Stephan Schütze (A)

Eine Kneipe öffnen

Restaurants und Kneipen sind geschlossen - eine finanzielle Katastrophe für die Inhaber. Trotzdem sollte niemand auf die Idee kommen, seine Kneipe vorübergehend oder heimlich zu öffnen. Denn das kann richtig teuer werden: Bei einem solchen Verstoß zahlt der Inhaber der Einrichtung laut Bußgeldkatalog 5000 Euro Strafe.

Auch wenn man Lieferungen bekommt oder Waren abholt, sollte man Abstand halten.

Auch wenn man Lieferungen bekommt oder Waren abholt, sollte man Abstand halten. © dpa

Achtung: Kontaktlos bleiben!

Wenn momentan der Postmann klingelt, läuft er anschließend schnell rückwärts, sobald sich die Tür öffnet, und winkt nur von Weitem. Ist auch besser so: Wer gegen den „Grundsatz der kontaktlosen Abholung bestellter Waren“ verstößt, wird mit einer Strafe von 500 Euro belangt. Das gilt für Firmen, die ihre Kunden beliefern oder ihnen anbieten, die Ware abzuholen. Dann sollte man besser mit Überweisungen abrechnen als mit Bargeld. Bei der Übergabe der Ware muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Reiseangebote wie Busreisen oder Hotelübernachtungen sind zu Coronavirus-Zeiten ebenfalls untersagt.

Reiseangebote wie Busreisen oder Hotelübernachtungen sind zu Coronavirus-Zeiten ebenfalls untersagt. © dpa

Reisen

Verreisen in den Osterferien? Landes- und Bundesregierung empfehlen gerade allen Bürgern dringend, zu Hause zu bleiben. Ob sich jeder daran hält, ist allerdings die Frage. Verboten ist es laut Bußgeldkatalog, Reisedienste wie Busfahrten oder Übernachtungsmöglichkeiten anzubieten. Für solche Angebote werden jeweils 4000 Euro Strafe fällig.

Viele Menschen in einem Supermarkt - das geht momentan nicht. Auch die Geschäfte müssen sich an Regeln halten.

Viele Menschen in einem Supermarkt - das geht momentan nicht. Auch die Geschäfte müssen sich an Regeln halten. © Archiv

Volle Geschäfte

Der Sicherheitsmann vor dem Supermarkt passt genau auf, wer an ihm vorbeigeht: „Bitte benutzen Sie einen Einkaufswagen, für den Sicherheitsabstand“, weist er jeden Kunden an. Wer kein Verständnis hat, muss draußen bleiben. Nicht umsonst kontrollieren Geschäftsinhaber gerade, wie viele Kunden ihr Geschäft betreten. Denn es gilt: Pro zehn Quadratmeter darf ein Kunde hinein. Wer sich nicht daran hält, muss tief in die Tasche greifen: Geschäftsinhaber, die zu viele Leute hineinlassen, zahlen bis zu 1000 Euro Strafe.

Wer Pommes an der Bude bestellt, darf sie nicht direkt dort verzehren. Dann wird der Imbiss teuer.

Wer Pommes an der Bude bestellt, darf sie nicht direkt dort verzehren. Dann wird der Imbiss teuer. © dpa

Snacken

Mal eben schnell einen Döner oder eine Pommes holen - das ist erlaubt. Und viele Restaurants bieten Fensterverkäufe an. Aber Disziplin ist gefragt: Wer großen Hunger hat, sollte sich beherrschen, bis er mindestens 50 Meter weit weg ist von seiner Lieblings-Pommesbude. Denn wird man beim „Verzehr von Außerhaus-Speisen und Getränken im Umkreis von weniger als 50 Metern der gastronomischen Einrichtung“ erwischt, zahlt man als Kunde 200 Euro. Ein happiger Preis für einen Happen Essen.

Die Strafen werden auch verhängt, wenn die Verstöße fahrlässig, also aus Nichtachtsamkeit, begangen werden. Und wenn man wiederholt erwischt wird? Dann wird es richtig teuer: „Diese Regelsätze gelten für einen Erstverstoß und sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln“, heißt es im Bußgeldkatalog. So kann man also auch auf eine Strafe von 25.000 Euro kommen.

Schlagworte: