Entscheidung über Freisprüche vertagt Droht Eltern aus Herten und Selm ein dritter Prozess?

Eltern unter Misshandlungs-Verdacht: Droht ein dritter Prozess?
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisions-Entscheidung gegen ein schon zweimal höchst umstritten freigesprochenes Elternpaar aus Herten und Selm um vier Wochen vertagt. Ob es möglicherweise sogar einen dritten „Säuglings-Prozess“ zur Klärung der Täterfrage geben muss, will der BGH nun voraussichtlich doch erst am 30. März bekannt geben.

Das schon seit Jahren getrenntlebende Elternpaar war am Bochumer Landgericht erstmals 2019 von Säuglings-Misshandlungsvorwürfen freigesprochen worden. Der BGH hatte diese Entscheidung später gekippt.

Im darauffolgenden, zweiten Prozess vor einer anderen Bochumer Strafkammer waren die Eltern im Januar 2022 erneut freigesprochen worden. Wie schon nach dem ersten Freispruch-Urteil hatte die Staatsanwaltschaft allerdings auch diesmal Revision eingelegt, weil man hier fest von der Schuld der Eltern überzeugt ist und auch meint, dass gewisse Verfehlungen unzweifelhaft nachgewiesen worden sind.

Nach der ursprünglichen Anklageschrift soll mindestens ein Elternteil das gemeinsame Baby kurz nach der Geburt (Ende 2016) in der damaligen Familienwohnung in Herten massiv misshandelt haben.

In einer Klinik waren damals 14 teils neue, teils alte Knochenbrüche diagnostiziert worden. Schon das erste zuständige Gericht hatte die Verletzungen seinerzeit wörtlich als „grausam“ klassifiziert.

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