Säugling mit 14 Knochenbrüchen Elternpaar aus Herten und Selm droht ein neuer Prozess

Säugling mit 14 Knochenbrüchen: Elternpaar droht ein neuer Prozess
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Neun Monate nach abermaligen Freisprüchen für ein Elternpaar (beide 27) aus Herten und Selm in einem Misshandlungs-Prozess am Bochumer Landgericht gibt es jetzt Hinweise auf einen möglichen dritten Prozess. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rahmen der Revisionsprüfung für 2023 eine Hauptverhandlung anberaumt - in aller Regel ein deutliches Indiz für eine erneute Urteilsaufhebung.

Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte nach dem zweiten Freispruch-Urteil vom 21. Januar Revision eingelegt. Ziel der Anklagebehörde war und ist nach wie vor eine Verurteilung beider Eltern, die seit Jahren getrennt und teils mit neuen Partnern in Herten und Selm leben.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess für die Eltern jeweils 21 Monate Haft auf Bewährung beantragt. Wenn auch aktive Säuglingsmisshandlungs-Akte nicht zweifelsfrei zu beweisen seien, Verurteilungen für das wechselseitige Realisieren und Untätigbleiben seien zwingend, lautete die Begründung.

Laut Anklage soll mindestens ein Elternteil das gemeinsame Baby Ende 2016 in der damaligen Familienwohnung in Herten-Süd massiv misshandelt haben. Das Elternpaar war erstmals 2019 freigesprochen worden, der BGH hatte diese Entscheidung später jedoch gekippt. Im zweiten Prozess hatten beide Eltern zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Hauptverhandlungstermin beim BGH findet am 16. Februar 2023 statt.

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