Sechs Jahre nach brutalen Säuglingsmisshandlungen steht gegen ein schon zweimal freigesprochenes Elternpaar aus Herten und Selm eine neue Entscheidung bevor. Der Bundesgerichtshof (BGH) will Anfang März bekannt geben, ob es womöglich einen dritten Prozess zur Klärung der Täterfrage geben muss.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte nach dem zweiten Freispruch-Urteil gegen die getrennt lebenden Eltern vom 21. Januar 2022 abermals Revision eingelegt. Aufseiten der Anklagebehörde ist man von der Schuld der Eltern nach wie vor felsenfest überzeugt.
Das Elternpaar war erstmals 2019 bereits in Bochum mehr oder weniger „zähneknirschend“ von den Richtern freigesprochen worden. Von einem „unbefriedigenden Ergebnis“, „grausamen Verletzungen“ und einem „fehlenden Bisschen für eine Verurteilung“ war die Rede. Der BGH hatte diese Entscheidung anschließend aber gekippt.
14 Knochenbrüche
Laut Staatsanwaltschaft soll mindestens ein Elternteil das gemeinsame Baby kurz nach der Geburt (Ende 2016) in der damaligen Familienwohnung in Herten massiv misshandelt haben. In der Anklage werden insgesamt 14 Knochenbrüche aufgelistet.
Der Junge, um den es geht, ist inzwischen mehr als sechs Jahre alt und lebt bei seiner Mutter. Nach einer inzwischen durchgeführten Hauptverhandlung will der BGH voraussichtlich am 2. März eine Entscheidung bekanntgeben, wie es weitergeht.
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