Der SC Capelle bekommt einen Kunstrasenplatz und ein neues Umkleidegebäude.

© Arndt Brede

Entscheidender Schritt zum Umkleidegebäude im 3D-Betondruck in Capelle

rnSportanlage Capelle

Ein Umkleidegebäude im 3D-Betondruckverfahren zu errichten, hat etwas von Science Fiction für Laien. Die Nordkirchener Politik ermöglicht das in Capelle durch einen entscheidenden Schritt.

Capelle

, 22.01.2022, 07:35 Uhr / Lesedauer: 3 min

Was die Politik der Gemeinde Nordkirchen derzeit auf den Weg bringt, gehört sicher zu den spektakulärsten Projekten der vergangenen Jahre. Der geplante Bau eines neuen Umkleidegebäudes im sogenannten 3D-Betondruckverfahren in Capelle erregt bundesweite Aufmerksamkeit. Nordkirchens Politik hat den Bau jetzt auf den Weg gebracht. Auch, wenn nicht jeder der Politiker damit einverstanden ist.

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Jetzt steht fest, wann das Gebäude errichtet werden kann. Die für die Ausführung allein in Frage kommende Firma Peri aus Weißenhorn könne der Gemeinde Nordkirchen nur das Bauzeitfenster vom 12. Mai bis zum 30. Juli dieses Jahres zur Verfügung stellen, sagt Nordkirchens Bürgermeister Dietmar Bergmann. „Wenn wir keine vertraglichen Bindungen eingehen, führt das dazu, dass das Projekt so nicht realisiert werden kann.“ Deshalb sei eine politische Entscheidung über die Baumaßnahme jetzt, zu diesem Zeitpunkt, erforderlich.

Die Finanzierung des Projekts

  • Kosten des Gebäudes im Betondruckverfahren einschließlich Baunebenkosten: 976.000 Euro.
  • Baukostenanteil Gemeinde Nordkirchen 430.000 Euro.
  • Baukostenanteil SC Capelle/eingeworbenes Sponsoring 250.000 Euro. Die Zusage dazu von zwei Unternehmen liege vor, sagt Bürgermeister Dietmar Bergmann.
  • Förderung aus dem Landesprogramm „Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen“ 200.000 Euro.
  • Förderung als kfw55-Gebäude 96.000 Euro.
Es wird zurzeit überprüft, ob auch eine KfW 40-Qualität mit vertretbarem Aufwand erreicht werden kann mit einer dann höheren Förderung.

Nochmal kurz, worum es geht: Die Idee und das Verfahren des Baus eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Capelle in Höhe des heutigen Tennen- und künftigen Kunstrasenplatzes sind in verschiedenen Sitzungen vorgestellt worden. Das Haus soll in einem innovativen neuartigen Betondruckverfahren als erstes Nichtwohngebäude in NRW errichtet werden.

Baustein im Sportanlagenkonzept

Das Gebäude soll als ein Baustein im Rahmen des beschlossenen Sportanlagenkonzeptes der Gemeinde Nordkirchen unmittelbar neben dem künftigen Kunstrasenplatz positioniert werden. Das bestehende Umkleidegebäude kann dann zusammen mit dem Feuerwehrgerätehaus an der jetzigen Stelle aufgegeben werden, das Grundstück wird mittelfristig zu einer Wohnfläche entwickelt. Die planungsrechtliche Grundlage für die gesamte Umgestaltung des Sportgeländes und des Grundstückes des jetzigen Feuerwehrgebäudes wird gerade durch Aufstellung des Bebauungsplanes „1. Änderung Sportanlage Capelle“ geschaffen. So teilt es die Gemeindeverwaltung mit.

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Unterdessen hat die Gemeinde nach Auskunft des Bürgermeisters in der jüngsten Bauausschusssitzung eine Zusage über den Bewilligungsbescheid aus dem NRW-Bauministerium erreicht. Das Land wolle den 3D-Druck des Umkleidegebäudes des SC Capelle mit 200.000 Euro fördern.

Für CDU und FDP begrüßt Thomas Quante das Projekt und verteilt Lob an den SC Capelle wegen seines Engagements. Auch Maria Wellmann (CDU) lobt den Verein.

Die SPD-Fraktion steht laut Gereon Stierl hinter dem Projekt. „Die Eigenbeteiligung des SC Capelle ist für uns einzigartig.“

Der Bebauungsplan rund um die Sportanlage in Capelle muss geändert werden. Unter anderem, weil das Feuerwehrgerätehaus in Capelle verlagert werden soll.

Der Bebauungsplan rund um die Sportanlage in Capelle muss geändert werden. Unter anderem, weil das Feuerwehrgerätehaus in Capelle verlagert werden soll. © Arndt Brede

Die Zustimmung der CDU, FDP und SPD ist also gesichert.

Anders sieht das bei Bündnis 90/Die Grünen aus. „Für uns ist wichtig, dass zukunftsweisend gebaut wird“, erklärt Uta Spräner. Das Gebäude aus Beton falle zwar in die Förderung durch das Programm für „Innovatives Bauen“. „Für uns ist aber innovatives Bauen mehr nachhaltiges Bauen. Das wäre auch mit diesem Programm gegangen.“ Die Grünen, so erklärt es Uta Spräner, stimmen dem Bau des Umkleidegebäudes im 3D-Betondruckverfahren nicht zu.

Bürgermeister: Förderung wegen wissenschaftlicher Begleitung

Bürgermeister Dietmar Bergmann erwidert darauf hin unter anderem, dass auch dieses Verfahren nachhaltiges Bauen sei, weil gerade untersucht werde und gute Chancen bestünden, ob bei dem Bau des Umkleidegebäudes ein sogenannter kfw-40-Standard erreicht werden könne mit deutlich niedrigerer Energieversorgung. Antwort Uta Spräner: Bei der Energieeinsparung im Betrieb des Hauses sei das nachhaltig. Aber: „Ein Betonhaus zu bauen, ist in der Herstellung nicht nachhaltig.“ Man hätte die Förderung auch für eine andere, nachhaltige Bauweise bekommen. Dem widerspricht der Bürgermeister vehement: „Wir haben die Förderung nur bekommen, weil wir im Rahmen des Betondruckverfahrens wissenschaftliche Belange und Standards untersuchen sollen.“

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Bleibt noch die UWG und ihre Meinung zum Projekt Umkleidegebäude im 3D-Betondruckverfahren. Christian Lübbert erklärt, die UWG werde nicht zustimmen. Nicht, weil sie gegen die Sportanlage sei, sondern weil das Betondruckverfahren nicht die richtige Bauform sei.

Die Diskussion führte im Bauausschuss letztendlich zum Ergebnis, dass die Mehrheit bei Neinstimmen von Bündnis 90/Die Grünen und UWG den Bau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Capelle im Rahmen eines geförderten Betondruckverfahrens beschloss. Der Rat stimmte final mehrheitlich zu.

Der Bebauungsplan für dieses Gebiet muss laut Bauamtsleiter Josef Klaas geändert werden. Weil zwei vorhandene Sportplätze zugunsten eines Kunstrasenplatzes aufgegeben werden sollen. Weil eine kleine Wohnsiedlung auf dem jetzigen Naturrasenplatz entstehen soll. Und auch die Standorte des jetzigen Umkleidegebäudes und des Feuerwehrgerätehauses werden zu Wohnbaufläche umgewandelt. Das Feuerwehrgerätehaus wird verlagert. Und zwar an einen verkehrsgünstigeren Standort an der Landesstraße in Capelle.

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werde es ein Lärm- und ein Lichtgutachten geben. Auch der Artenschutz sei ein Thema.