Einkaufswagen-Skulptur ruft viele Reaktionen hervor - folgen auch rechtliche Konsequenzen?

© Mona Wellershoff

Einkaufswagen-Skulptur ruft viele Reaktionen hervor - folgen auch rechtliche Konsequenzen?

rnNeuer Kreisverkehr

Nach dem Abbau der „Einkaufswagen-Skulptur“ am Kreisverkehr ist das Thema längst nicht beendet: Über die Freude der Selmer am ungewöhnlichen Konstrukt und die Frage nach rechtlichen Folgen.

Selm

, 09.09.2019, 16:08 Uhr / Lesedauer: 2 min

Voll kreativ, hat bestimmt einigen Menschen heute morgen ein Lächeln ins Gesicht gezaubert“, schrieb Jule Blank. „Ein Denkmal gegen unsere Konsumgesellschaft“, lautete das Urteil von Marcus Schimmi. Und „endlich mal etwas, was nicht viel kostet“, freute sich Michael Tiefenberg. In einer Selmer Facebook-Gruppe waren die Meinungen am Montagmittag überwiegend positiv.

Die Rede ist von der ominösen Konstruktion aus drei aufeinandergestapelten Einkaufswagen, die am Sonntagmorgen auf dem jüngsten der Selmer Kreisverkehre Kreisstraße/Alte Zechenstraße auftauchte.

Die „Skulptur“ ist mittlerweile abgebaut

Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht geklärt, wer für diese „Einkaufswagen-Skulptur“ verantwortlich ist und wann genau sie „errichtet“ wurde. Fest steht nur, dass die drei Einkaufswagen von der benachbarten Netto-Filiale entwendet und anschließend auf dem Kreisverkehr drapiert wurden.

Zwischen Gleichgültigkeit, Kopfschütteln und Lachen der Passanten bleibt allerdings die Frage offen, ob diese Aktion auch rechtliche Konsequenzen haben wird.

Rechtliche Folgen sind noch möglich

Polizeihauptkommissar Bernd Pentrop von der Pressestelle der Polizei Kreis Unna zu dem Vorfall: „Montag Mittag hat sich der Bauhof bei der Wache Selm gemeldet und nachgefragt, ob man die Einkaufwagen nicht wegmachen würde.“ Daraufhin sei die Skulptur abgebaut und die Einkaufswagen wieder zu der Filiale gebracht worden.

So sah der Kreisverkehr bis zum Mittag des Montags, 9. September, aus.

So sah der Kreisverkehr bis zum Mittag des Montags, 9. September, aus. © Jura Weitzel

Ob nun juristische Schritte folgen würden, sei noch unklar. „Der Sachverhalt ist laut unserem Verkehrskommissariat kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, da es sich bei dem Kreisverkehr zwar um einen öffentlichen Verkehrsraum, nicht aber um eine Straße handelt, weil er nicht zum Überfahren gedacht ist und somit theoretisch bebaut werden darf“, differenziert Pentrop.

„Es handelt sich also höchstens um Sachbeschädigung. Das aber auch nur, wenn die Netto-Filiale beschließt, eine Anzeige zu stellen. Sonst sprechen wir hier wohl nur von ‚grobem Unfug‘“, ergänzt der Polizeihauptkommissar.

Bürgermeister spricht von „neu entdecktem Künstler“

Stadtsprecher Malte Woesmann bestätigt, dass die Stadtwerke im Verlauf des Tages, die Skulptur weggeräumt haben. Auf die Fragen nach den weiteren Gestaltungsplänen des Kreisverkehrs oder der allgemeinen Haltung der Stadt gegenüber der „Einkaufswagen-Skulptur“ war Bürgermeister Mario Löhrs kurze Antwort: „Wir haben neben unseren bekannten Künstlern einen weiteren entdeckt.“