Bandidos-Prozess: Urteil aus Finnland liegt vor

Auch Selmer angeklagt

Das Urteil aus dem finnischen Bandidos-Prozess ist bei der Staatsanwaltschaft in Münster angekommen. Dabei geht es auch um den angeblichen Drogen-Schmuggel der hiesigen Rocker nach Finnland, an dem auch ein Selmer mitgemischt haben soll. Für die Verteidigung lässt das Urteil Zweifel am Kronzeugen aufkommen.

SELM/MÜNSTER

09.03.2016, 18:03 Uhr / Lesedauer: 1 min
Dem Selmer Bandido stehen im Drogenprozess gleich drei Anwälte zur Seite.

Dem Selmer Bandido stehen im Drogenprozess gleich drei Anwälte zur Seite.

Das 130 Seiten starke Urteil aus Tampere behandle auch den angeblichen Amphetaminöl-Schmuggel nach Finnland, wie ein Rechtsanwalt des 48-jährigen holländischen Angeklagten im Bandidos-Prozess in Münster mitteilte. Es müsse nun ins Deutsche übersetzt werden. Bis diese Übersetzung vorliegt, forderte der Rechtsanwalt in einem formellen Antrag an die 3. Große Strafkammer, sollte die Vernehmung des Kronzeugen im laufenden Verfahren zurückgestellt werden. Denn die Richter in Tampere sollen dem Kronzeugen nicht geglaubt und die finnischen Bandidos in den Anklagepunkten, die dessen Aussage entspringen, freigesprochen haben.

Widersprüchliche Aussagen des Kronzeugen

Das finnische Gericht soll in seinem Urteil Widersprüche in den Aussagen des 39-jährigen deutschen Kronzeugen aufgezählt haben. Das sei auch wichtig für die Würdigung des Zeugen in Münster. Denn hier stütze sich die Anklage in manchen Punkten ausschließlich auf diesen einen Zeugen.

Außerdem habe die Kammer gegenüber dem Kronzeugen eine Fürsorgepflicht und sollte ihn vor möglichen Falschaussagen bewahren. Aus all diesen Gründen müsste die Übersetzung des finnischen Urteils abgewartet werden. Dem schlossen sich die Verteidiger der anderen Angeklagten unisono an. Dem Selmer Bandido saßen an diesem Tag gleich drei Anwälte zur Seite.

Der Staatsanwalt widersprach dem Antrag. Und die Kammer lehnte ihn formell ab. Der vorsitzende Richter Dr. Jochen Dyhr begründete die Ablehnung mit der langen Zeit, die die Kammer für die Anhörung des Kronzeugen eingeplant habe. Er soll an vier Verhandlungstagen - verteilt auf zwei Wochen - vernommen werden. Da gebe es für alle Prozessbeteiligten ausreichend Gelegenheit, mögliche Widersprüche in den Angaben des Zeugen zu erörtern. In dieser Zeit sollte auch die Übersetzung des finnischen Urteils vorliegen. 

Dementsprechend soll der Kronzeuge am Freitag seine Aussage vor Gericht fortsetzen. Er wird von seinem Rechtsanwalt begleitet - wie schon am vergangenen Dienstag. 

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