Urteil in Finnland könnte Selmer Bandido entlasten

Drogenprozess gegen Rocker

Kommt aus dem hohen Norden Rückenwind für einen 46-jährigen Selmer und seine Mitangeklagten im Bandidos-Prozess um Drogen und Waffen? Nach Ansicht der Verteidiger sieht es so aus. Ein Gerichtsverfahren in Finnland gibt ihnen möglicherweise Auftrieb.

SELM

03.03.2016, 15:20 Uhr / Lesedauer: 1 min

Denn parallel zur Verhandlung am Landgericht Münster lief seit Januar auch ein Verfahren gegen acht finnische Bandidos in Tampere. Laut Anklageschrift soll der 46-jährige Selmer zusammen mit weiteren Beschuldigten Amphetamin-Öl an die finnischen Mitglieder der Rockertruppe geliefert haben.

Wie jetzt bekannt wurde, sind am vergangenen Freitag bereits die Urteile in Finnland gesprochen worden. Demnach soll das Gericht in Tampere zwar Strafen verhängt haben, unter anderem wegen illegalen Waffenbesitzes. In den Anklagepunkten, die die angeblichen Geschäfte mit dem Selmer betreffen, soll es aber Freisprüche gegeben haben. So zumindest die Informationen, die einigen Anwälten der deutschen Bandidos vorliegen.

Amphetamin-Öl nach Finnland geschmuggelt

Die Vorwürfe sowohl gegen den Selmer als auch gegen die Finnen stützen sich zum großen Teil auf einen deutschen Kronzeugen, der den Bandidos den Rücken gekehrt hat. Laut seiner Aussagen soll Amphetamin-Öl aus Selm, abgefüllt in Spirituosen-Flaschen, über verschiedene deutsche Flughäfen nach Tampere geschmuggelt worden sein.

Um dies auch in Tampere zu bestätigen, war der Mann unter strenger Bewachung durch Beamte des Zeugenschutzes nach Finnland gebracht worden. Doch das dortige Gericht, so die deutschen Anwälte, soll ihn nicht für glaubwürdig gehalten haben.

Kronzeuge kommt am 8. Mai

Wenn das finnische Urteil offiziell bestätigt ist, was noch einige Zeit dauern kann, wird es auch im Prozess in Münster bekannt gegeben. Eine rechtliche Bedeutung hat es hier allerdings nicht. Das deutsche Verfahren ist davon völlig unabhängig. Bestenfalls kann das Tampere-Urteil als Indiz für die Schuld oder Unschuld der Angeklagten gewertet werden.

Deshalb wird es am 8. März am Landgericht richtig spannend. Denn dann tritt der Kronzeuge zum ersten Mal vor der 3. Großen Strafkammer auf. Besonders herzlich wird er von seinen ehemaligen Kumpels und deren Angehörigen sicherlich nicht empfangen werden.

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