Ausbau der Luisenstraße in Selm ist fast fertig

Kosten für Anwohner

Die Bauarbeiten an der südlichen Luisenstraße in Selm sind nahezu beendet, es fehlt lediglich noch die Bepflanzung der hiesigen Grünfläche. Über 400.000 Euro haben Planung und Umbau gekostet, bis zu 75 Prozent davon tragen die Anwohner.

BORK

, 26.10.2016, 05:33 Uhr / Lesedauer: 1 min
Vor einem Jahr wurde der nördliche Teil der Luisenstraße ausgebaut (Foto). Der südliche ist nun auch nahezu fertiggestellt.

Vor einem Jahr wurde der nördliche Teil der Luisenstraße ausgebaut (Foto). Der südliche ist nun auch nahezu fertiggestellt.

Der südliche Teil der Luisenstraße ist nahezu fertiggestellt. Das teilt Norbert Zolda von der Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die eigentlichen Bauarbeiten seien abgeschlossen, es fehlten nur noch die Bäume und die Bepflanzung der Grünfläche im Wendebereich. „Die Pflanzarbeiten werden voraussichtlich im November durchgeführt“, schreibt Norbert Zolda in einer Mitteilung.

Die derzeitigen Arbeiten an den Versorgungsleitungen im Einmündungsbereich seien dagegen Teil der Maßnahme Netteberger Straße. In der Luisentraße hatte der Straßenbau am 3. August begonnen. Nach dem nördlichen Teil der Straße, der bereits vor längerer Zeit fertiggestellt worden ist. Die Kosten der Maßnahme Luisenstraße Süd belaufen sich auf rund 366 000 Euro für den Straßenbau sowie rund 55 000 Euro für die Planung. Hinzu kommen Vermessungskosten sowie Kosten für die Bodenuntersuchung, so Zolda. Die Schlussabnahme sei noch nicht erfolgt, endgültige Zahlen lägen daher noch nicht vor.

20 Grundstücke am südlichen Teil der Luisenstraße

Für die Erneuerungsmaßnahme werden von den Anliegern im Jahr 2017 Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. „Der Anliegeranteil wird entsprechend einer Anliegerstraße maximal 75 Prozent betragen“, so Zolda. 20 Grundstücke liegen am südlichen Teil der Luisenstraße. Nach Ermittlung des umlagefähigen Aufwands wird jedem Zahlungspflichtigen in einem Anhörungsverfahren schriftlich mitgeteilt, welcher Beitrag von ihm zu zahlen sei und wie sich dieser errechne.

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Binnen zwei Wochen bestehe die Möglichkeit, eventuell eingetretene und der Stadt noch nicht bekannte Veränderungen mitzuteilen sowie unklare oder strittige Punkte zu klären. Nach Ablauf der Anhörungsfrist erfolge die Beitragsfestsetzung mit Zahlungsfrist von einem Monat. „Grundsätzlich soll die Zahlung in einer Summe erfolgen“, so Norbert Zolda.

Zahlungsaufschub in Ausnahmefällen möglich

In begründeten Ausnahmefällen könne eine Stundung in Form eines befristeten Zahlungsaufschubs oder einer Ratenzahlung beantragt werden. Voraussetzung sei, dass der Betrag nicht in einer Summe aufgebracht werden könne und eine Kreditaufnahme zur Deckung nicht möglich sei. 

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