Arbeiten im Kreuzkamp-West können weitergehen
Beschluss des OVG Münster
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Kreuzkamp-West können weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom Mittwoch den Eil-Antrag eines Selmer Ehepaares abgelehnt, die Bauarbeiten zu stoppen.

Am Kreuzkamp-West: Hier soll ein neues Baugebiet entstehen. Die Bürgerinitiative "Freiraum erhalten" wehrt sich dagegen.
Im jüngsten Ausschuss für Stadtentwicklung hatte Wolfgang Händschke von der Verwaltung mitgeteilt, dass das Ehepaar einen Baustopp erwirken wolle, bis im Rahmen des laufenden Normenkontrollverfahrens eine endgültige Entscheidung gefallen sei. Das eigentliche Normenkontrollverfahren hat keine aufschiebende Wirkung, deswegen durfte die Stadt bereits mit der Erschließung beginnen.
Auf Anfrage unserer Redaktion teilte OVG-Pressedezernent Dr. Ulrich Lau am Donnerstag mit, dass das Gericht für die Antragsteller keinen "schweren Nachteil" in der Fortsetzung der Bauarbeiten sehe. Deswegen sei der Antrag abgelehnt worden. Wörtlich heißt es in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: "Die (…) Anträge der Antragsteller sind unbegründet. (…) Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts stellt allein der Umstand, dass der Planvollzug unmittelbar bevorsteht, noch keinen 'schweren Nachteil' (…) dar."
Wie es weitergeht:
Das Ehepaar, das den Eil-Antrag gestellt hatte, ist auch Kläger im Hauptverfahren und Mitglied der Bürgerinitiative "Freiraum erhalten". Die hatte sich bereits vor einigen Monaten gegen das Baugebiet ausgesprochen. Nachdem der Bebauungsplan verabschiedet worden war, hatte die Bürgerinitiative bei Gericht ein Normenkontrollverfahren eingereicht. Bei diesem Verfahren prüft das Gericht, ob der Beschluss für das Baugebiet Kreuzkamp-West rechtens ist.
Eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus. Wann mit ihr zu rechnen ist, "ist derzeit noch nicht abzusehen", so Pressedezernent Lau. Der jüngste Beschluss aber könne bereits ein Indiz für den Ausgang des Verfahrens sein.