Mitte Mai wurden die Immobilien der Firma Bonacker im Schwerter Amtsgericht versteigert. Nach einem heftigen Ringen der Bieter brachte der Komplex fast 1,5 Millionen Euro ein. Den Zuschlag erhielten eine Immobilienfirma und ein Handwerksbetrieb.
Die Gläubiger-Banken und die Ersteigerer waren hochzufrieden, und auch für die Firma Bonacker ergab sich eine Perspektive, denn die Immobilienfirma, die den Komplex mit der Druckerei und den Verkaufsräumen ersteigert hatte, erklärte: Man wolle das Gebäude weiterhin an Bonacker vermieten, sodass der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten werden könne.
Bieter kam nicht zum Zug
Doch jetzt droht Ärger: Ein potenzieller Bieter, der nicht zum Zuge kam, fährt große juristische Geschütze auf. Er erstattete eine Zuschlagsbeschwerde und erstattete nach eigenem Bekunden deswegen auch Strafanzeige gegen die Rechtspflegerin.
Ursache ist ein Streit um ein Handyverbot, dass die Rechtspflegerin während der Veranstaltung erlassen hatte. Hintergrund war wohl auch, dass einer der Bieter bereits einige Monate zuvor bei einer Zwangsversteigerung in Schwerte aufgetreten war. Während der Versteigerung damals verließ er mehrfach den Saal, telefonierte und erhob anschließend eine formelle Beschwerde gegen jedes Gebot, das sein relativ niedriges Gebot übertraf.
Andere Bieter berichteten damals gegenüber der Redaktion, dass sie ein ähnliches Verhalten auch schon in anderen Gerichtssälen der Region erlebt hätten. Es handele sich immer um Mitarbeiter einer bestimmten Firma.
Aufs Telefon angewiesen
Und genau jener Bieter, der im Auftrag einer Firma aus Hamm unterwegs ist, erhob jetzt Einspruch gegen den Zuschlag. In seiner schriftlichen Begründung führt er aus: „Ich, der ggf. für sich oder für Dritte Gebote abgeben wollte, war auf die lautlose Benutzung meines Mobiltelefons angewiesen, weil ich meine Geschäftspartner und Vollmachtgeber per Textnachrichten sowohl z.B. über anwesende Beteiligte, betreibende Gläubiger und deren Ansprüche oder Versteigerungsbedingungen (Ausbietungsverfahren, bar zu zahlender Teil des geringsten Gebotes, ggf. bestehenbleibende Rechte etc.) sowie über von anderen Bietern abgegebene Gebote informieren, als auch vor Abgabe eigener Gebote mit ihnen Rücksprachen halten wollte.“
Inhaltsgleich von Bonacker
Ein Schreiben das in weiten Passagen inhaltsgleich ist und der Redaktion vorliegt, ging nahezu zeitgleich von Dieter Bonacker beim Landgericht Hagen ein. Der Unternehmer hatte im Gespräch mit den Ruhr Nachrichten noch bei der Bekanntmachung des Zwangsversteigerungstermins erklärt, er wisse nichts von der Versteigerung. Später war er dann für eine Stellungnahme nicht mehr erreichbar.
Vor einigen Jahren war der Schwerter Digitaldruck-Betrieb Bonacker in finanzielle Turbulenzen geraten. Anfang 2020 war klar: Die Firma kann weitermachen, das Insolvenzverfahren lief im Hintergrund. Klar war aber auch, dass die Immobilien Bestandteile des Insolvenzverfahrens würden. Die Zwangsversteigerung fand am 15. Mai statt.
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