VKU erläutert: Wer muss im Bus keine Maske tragen?
Maskenpflicht
Ab Montag, dem 27. April, gilt in NRW die neue Maskenpflicht in Nahverkehr und Einzelhandel. Auch die VKU reagiert mit neuen Regelungen auf die Verordnung der Landesregierung.

Ab Montag, dem 27. April, gilt auch in den Bussen der VKU die neue Maskenpflicht der Landesregierung. © VKU
In den ersten Bundesländern gilt die Schutzmaskenpflicht schon seit vergangener Woche zum öffentlichen Alltag. Ab Montag, dem 27. April, gibt es auch im Einzelhandel und Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen eine Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus.
Maskenpflicht mit Ausnahmen
Auch in den Bussen der VKU wird das Tragen einer Mund- und Nasenschutzmaske zur Pflicht. Das erklärte die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (kurz VKU) in einer Pressemitteilung.
Ausgenommen seien dabei Kinder, die noch nicht im Schulalter sind, und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Mit dieser Anordnung sei die Landesregierung NRW an die Verkehrsgesellschaft herangetreten. Landrat Michael Makiolla erklärt: „Die neue Verordnung zum Tragen von Mund- und Nasenschutz ist nicht nur ein Appell, wir müssen uns alle daran halten.“
Mehr Busse der VKU im Einsatz
Die VKU ergänzt zudem eine weitere Veränderung ab dem 27. April. Obwohl der Nahverkehr vom Abstandsgebot ausgenommen seien, wolle die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna durch den Einsatz möglichst vieler Busse dafür sorgen, dass diese nicht zu voll werden.
Dazu fordert die VKU ihre Kunden dazu auf, auf Busfahrten in Spitzenzeiten zu verzichten. Darunter fallen Fahrten von 7 Uhr bis 8.15 Uhr morgens, sowie Fahrten zur Mittagszeit zwischen 12.30 Uhr und 15.00 Uhr.
Weitere Informationen stellt die VKU ihren Kunden vor und während der Fahrt zur Verfügung. „Auf die wichtigsten Verhaltensgrundlagen weisen wir in unseren Bussen künftig mit Plakaten, Monitorbildern und Durchsagen hin“, sagt André Pieperjohanns, Geschäftsführer der VKU. „Auch an den Haltestellen wird es hierzu Informationen geben“