Vater zeigt Kioskbetreiber in Schwerte an

Alkoholverkauf an Jugendliche

Zigaretten und Alkohol sind für Kinder und Jugendliche verboten. Leser Christian Meier hat überprüft, wie streng die Kioskbesitzer in Schwerte das Jugendschutzgesetz nehmen, schickte seine 17-jährige Tochter zu den Buden und hat sie Alkohol und Zigaretten kaufen lassen. Jetzt hat er Anzeige gegen die Betreiber erstattet.

SCHWERTE

, 29.12.2016, 16:38 Uhr / Lesedauer: 2 min
Es ist anscheinend nicht ganz so schwer für Jugendliche, sich Alkohol zu beschaffen.

Es ist anscheinend nicht ganz so schwer für Jugendliche, sich Alkohol zu beschaffen.

Das Verbot für Alkohol und Zigaretten hindert die Unter-18-Jährigen oftmals nicht daran, sich die begehrten Suchtmittel an Kiosken oder in Supermärkten zu kaufen. Wird ihr Ausweis an der Kasse nicht kontrolliert, bekommen sie meistens das, was sie wollen. 

„Meine Tochter hat Alkohol und Kippen geholt, ohne Probleme“, sagt Christian Meier. An zwei Kiosken in Schwerte-Mitte sei seine Tochter erfolgreich gewesen. Erbeutet habe sie jeweils eine Flasche Schnaps und eine Schachtel Zigaretten. „Das darf nicht sein. Da muss in Schwerte was passieren“, sagt er.

Meier erstattet Anzeige beim Ordnungsamt

Der Grund für die Kontrollen des Schwerters stammt aus seinem persönlichen Umfeld. Die minderjährige Tochter einer Bekannten habe sich an Kiosken in Schwerte Alkohol gekauft und sei danach über Nacht weg gewesen. Meier informierte sich bei seinem Sohn, wo der sich früher Alkohol besorgt habe; dann kamen die Testkäufe. In Holzen ging seine Tochter nach Angaben Meiers auch auf Einkaufstour. „Da gab es aber nichts ohne Ausweis“, sagt er.

Am Freitag, 16. Dezember, erstattete er Anzeige beim Ordnungsamt, wie Fachdienstleiterin Jutta Pentling bestätigte. Wie das Landesministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport mitteilte, sind sogenannte Testkäufe mit Jugendlichen wie im geschilderten Fall nicht zulässig. Als Privatperson habe man nicht die Befugnis zur „ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr“. Ob dies aber nun eine Ordnungswidrigkeit darstellt, entscheidet das zuständige Ordnungsamt nach eigenem Ermessen.

Kioskbesitzer verweisen auf Arbeitszeiten und Sprachbarrieren 

„Ich kontrolliere die Ausweise, wenn Jugendliche bei mir Zigaretten und Alkohol kaufen“, sagt der Betreiber von einer der überprüften Buden. Jedoch könne er es nicht vollkommen ausschließen, dass ein Mitarbeiter von ihm die Suchtmittel verkauft habe. Er verweist auf die langen Arbeitszeiten eines Kioskbesitzers, die sich teilweise auf über 14 Stunden am Tag belaufen. „Manchmal lassen Minderjährige auch Erwachsene einkaufen“, sagt er. Dagegen könne man kaum etwas machen.

Genaue Angaben über den Verkauf von Suchtmitteln kann ein Mitarbeiter des zweiten auffällig gewordenen Kiosks aus sprachlichen Gründen nicht machen. Er ruft einen „Onkel“ an; der sagt: „Der Inhaber hat darauf hingewiesen, dass die Angestellten nicht Alkohol oder Zigaretten verkaufen sollen.“

Manchmal käme es aber zu Missverständnissen, weil die Angestellten die deutsche Sprache nicht ganz verstehen. „Manche Angestellten sagen einfach aus Verlegenheit, dass sie etwas verstanden haben. Tatsächlich haben sie es aber nicht verstanden.“ Künftig wolle er dafür sorgen, dass die Mitarbeiter besser belehrt werden.

Die Regelungen in Supermärkten sind eindeutiger

In Supermärkten gelten meist andere Standards zur Einhaltung des Jugendschutzes. „Bei uns wird es angezeigt, wenn Zigaretten oder alkoholische Getränke über die Kasse gehen. Die Mitarbeiter müssen quittieren, dass sie den Ausweis kontrolliert haben“, sagt Daniel Hannig vom Rewe in Geisecke. Zudem habe er seine Mitarbeiter über den Jugendschutz informiert.

Ob die angeklagten Kioskbetreiber schon vorher auffällig waren, durfte die Stadt aus Datenschutzgründen nicht preisgeben. Auch zum laufenden Verfahren durfte sie keine Angaben machen. Je nach Sachlage bedeutet die Anzeige ein Bußgeld von im schlimmsten Fall bis zu 50.000 Euro oder einen Entzug der Kommission, so die Stadt. „Die Höhe des Bußgeldes ist vom Einzelfall anhängig“, sagt Jutta Pentling.

Jetzt lesen