Stadt Schwerte will Einzelhändlern durch Verzicht auf Gebühren helfen
Stadt Schwerte
Wieder wurde der Lockdown verlängert, die Geschäfte in der Schwerter Innenstadt müssen weiter geschlossen bleiben. Nun will die Stadt Schwerte dem Einzelhandel unter die Arme greifen.

Die Corona-Krise hinterlässt Spuren: Die Schwerter Innenstadt ist wie leergefegt. Deswegen will die Stadt auf Sondernutzungsgebühren verzichten. © Stadt Schwerte
„Jeder soll nur für die Leistung bezahlen, die er auch in Anspruch genommen hat“, das sagt Niklas Luhmann, Kämmerer der Stadt Schwerte. Konkret geht es um die Sondernutzungsgebühren, die Einzelhändler für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen zahlen müssen. Für die Zeit des Lockdowns, in dem die Geschäfte geschlossen sind, wolle man keine Sondernutzungsgebühren erheben. Das teilt die Stadt Schwerte mit.
Die Bescheide dazu werden von der Stadt normalerweise Anfang des Jahres verschickt. Nun will man sie erst Mitte des Jahres nach einer Bestandsaufnahme verschicken. „Dann wissen wir, wie lange der Lockdown gedauert hat, ob er noch ausgedehnt wird und wie lange die Geschäftsleute ihre schon im vergangenen Jahr beantragte Sondernutzung nicht in Anspruch nehmen konnten“, erklärt Niklas Luhmann.
Damit wolle man dem Einzelhandel in Schwerte in der Corona-Pandemie unter die Arme greifen.
Höhe des Verzichts noch nicht bekannt
Beziffern lasse sich der Verzicht auf die Gebühren derzeit noch nicht, so die Stadt. Das hänge von der Dauer des Lockdowns ab.
Sondernutzungsgebühren müssen gezahlt werden, wenn „öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden“ – zum Beispiel für das Aufstellen von Verkaufsständen.
Dafür bedarf es aber der Erlaubnis vom Ordnungsamt der Stadt. Diese Erlaubnis werde von den Einzelhändlern in der Regel schon zum Ende des Geschäftsjahres für das nächste Jahr beantragt und die Stadt Schwerte erstelle auf Grundlage der Anträge die entsprechenden Bescheide für das gesamte Jahr.