Hasan Er, Inhaber des Restaurants Lo´Canta am Markt, hat seine Außenbestuhlung wie gefordert zusammengeräumt und in einer Ecke aufgestapelt.

© Reinhard Schmitz

Corona-Bußgeld: Stadt Schwerte will von Gastwirt über 1000 Euro haben

rnCoronakrise in Schwerte

Gastronomie ist ein hartes Brot in Coronazeiten. Wie soll man über die Runden kommen, wenn die Lokale geschlossen sind? Obendrein will die Stadt von einem Wirt jetzt noch ein Corona-Bußgeld.

Schwerte

, 08.04.2020, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit drei Wochen darf kein Gast mehr ins Lokal hineingelassen werden. Die Durststrecke durch die Coronaverbote wird immer länger für die Restaurant- und Kneipenbesitzer in der Ruhrstadt.

Keine Einnahmen, aber die Kosten wie Miete und Versicherungen laufen weiter. Viele Gastronomen versuchen deshalb, sich mit einem Außer-Haus-Verkauf von Speisen über Wasser zu halten.

In dieser Situaton traf Hasan Er, der in seiner Tapas-Bar Lo`Canta am Markt warme Speisen zum Mitnehmen anbietet, der gelbe Brief aus dem Rathaus wie ein Schlag: Ein Bußgeld von mehr als 1000 Euro will die Stadt Schwerte von ihm sehen, weil er angeblich eine Ordnungswidrigkeit gegen die Coronaschutz-Verordnung begangen haben soll.

Gastwirt hat Terrassenmöbel weggeräumt und aufgestapelt

„Sie duldeten als Geschäftsführer den Verzehr von Speisen oder Getränken in dem zu der gastronomischen Einrichtung gehörenden Außenbereich“, wirft die Stadt ihm in dem Schreiben vor: „Buße 1000 Euro.“

Hasan Er kann das nicht verstehen. Er zeigt auf die Berge von Terrassenstühlen und -tischen, die er sofort in einer Ecke zusammengeräumt und aufgestapelt habe, nachdem Bürgermeister Dimitrios Axourgos das in seiner Verfügung so gewollt habe.

Die Bank, die neben der Tür steht, hat er mit rot-weiß-rotem Flatterband deutlich abgesperrt. Da könne sich doch niemand hinsetzen. Und seinen Gästen sage er immer, sie sollten mit ihren Speisen zu den Bänken neben der St.-Viktor-Kirche oder zum Marktbrunnen gehen.

Stadt sagt: Es gibt keinen Ermessensspielraum für die Summe

Die Stadt indes zeigt sich unnachgiebig. Laut Paragraf 9 der Coronaschutz-Verordnung „ist der Verzehr in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt“, erklärt Stadt-Pressesprecher Ingo Rous auf Anfrage.

Das Bußgeld sei im dazugehörigen Bußgeldkatalog festgelegt und betrage für die „Duldung des Verzehrs im zu der gastronomischen Einrichtung gehörenden Innen- und Außenbereich“ 1000 Euro: „Dieser Betrag liegt nicht im Ermessen der Stadt Schwerte.“

Ein Bild aus Vor-Coronagesetze-Zeiten: Da konnten die Gäste im Lo´Canta noch ungestraft die ersten Strahlen der Frühlingssonne genießen, während hinter ihnen der Markt aufgebaut war.

Ein Bild aus Vor-Coronagesetze-Zeiten: Da konnten die Gäste im Lo´Canta noch ungestraft die ersten Strahlen der Frühlingssonne genießen, während hinter ihnen der Markt aufgebaut war. © Reinhard Schmitz

Eine weitere 50-Euro-Buße soll Hasan Er aufgebrummt werden, weil zwei Ordnungsamts-Mitarbeiter festgestellt hätten, dass er Tische und Stühle auf einen öffentlichen Platz gestellt habe, ohne dafür eine Sondernutzung zu beantragen.

„Ich habe 80 Quadratmeter Platz gemietet“, erklärt dagegen der Gastwirt. Der Bereich vor seinem Restaurant gehe bis zu der Stelle, wo die Pflasterung den Marktplatz durch eine Art Wölbung abtrennt.

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Doch mit den Geldbußen ist es noch nicht genug. Für die „Kosten des Verfahrens“ verlangt die Stadt obendrauf eine Gebühr von 52,50 Euro und 3,50 Euro für Auslagen - summa summarum statte 1106 Euro in Coronazeiten.

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