Die Familie Ahlers hat in der Unteren Meischede in einer Bungalowsiedlung ihr Haus aufgestockt. Nun droht aber nach einer Klage eines Nachbarn der Abriss.

© Bernd Paulitschke

Siedlung von Familie Ahlers: Stadt hebt Bebauungsplan Untere Meischede auf

rnDrohender Haus-Abriss

Wegen eines Fehlers im Bauverfahren soll das Haus der Ahlers an der Unteren Meischede in Schwerte abgerissen werden. Die Stadt hebt jetzt genau in diesem Gebiet den Bebauungsplan auf.

Schwerte

, 17.11.2020, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Vor rund 30 Jahren schrieb der Kreis Unna der Stadt Schwerte ins Stammbuch: Der Bebauungsplan an der Unteren Meischede ist nicht gültig. Doch erst nach dem Skandal um das Haus der Familie Ahlers leitete man die Aufhebung des Plans für das Baugebiet ein. In der ersten Sitzung des neuen Planungsausschusses soll der Bebauungsplan endgültig aufgeboben werden.

Es war 1965, als die Stadt Schwerte den Bebauungsplan aus der Taufe hob. Man plante ein reines Wohngebiet mit kleinen Häusern überwiegend mit Flachdächern und entsprechenden Straßen. Genau das wollten die Grundstücksbesitzer dort auch bauen. Doch bereits 1968 erweiterte man den Bebauungsplan und erlaubte am Ende der Straße Untere Meischede einen großen Platz mit Garagen. 1973 verlängerte man die bebaubare Fläche an der Hagener Straße.

1990 erklärte der Kreis den Plan für nichtig

Als es 1990 zu einem Rechtstreit über ein Bauvorhaben kam, wurde der Bebauungsplan das erste Mal überprüft. Und schon damals kam der Kreis zu der Ansicht: Der Bebauungsplan ist nichtig.

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Die Stadt hatte nämlich einige Formalien nicht eingehalten. So fehlte eine bindende Angabe zu den Baugrenzen oder ein Ratsbeschluss zu den Vorschriften über die Dachformen, mittlerweile hatten einige Siedler ihre Flachdächer aufgestockt.

Seitdem machte es sich die Stadt einfach: Sie erteilte ihre Genehmigungen so, als ob es keinen Bebauungsplan für das Gebiet gäbe. Dafür gibt es im Baugesetzbuch den Paragrafen 34. Der besagt vereinfacht: Wenn man in einem Gebiet ohne Bebauungsplan bauen will, muss man sich an der Bebauung in der Nachbarschaft orientieren.

Spezialvorschrift über Häuserreihen nicht beachtet

Das führte 2016 zu einem großen Problem. Die Stadt Schwerte genehmigte der Familie Ahlers den Ausbau ihres Hauses. Das sollte, ebenso wie bereits einige andere in der Siedlung, ein ausgebautes Spitzdach erhalten. Doch während die anderen Bauanträge unbeanstandet blieben, klagte ein Nachbar gegen den Ausbau der Ahlers. Und er gewann vor Gericht.

Die Stadt hatte eine Spezialvorschrift über Häuserreihen, die unter 50 Meter lang sind, nicht beachtet. In der ist festgelegt, dass man sich bei solch kurzen Häuserreihen nicht an den Baugrößen der Nachbarschaft, sondern nur an den Häusern dieser kurzen Reihe orientieren müsse. In der Reihe der Ahlers gab es noch keinen Dachgeschossaufbau. Und wer einen Bauantrag nach Paragraf 34 genehmigt, muss nun mal alle in Frage kommenden Rechtsvorschriften beachten.

2018 den Abriss des Hauses verfügt

Für die Ahlers bedeutete dies, dass sie ihr bereits umgebautes Haus wieder abreißen müssen, auf ihre Kosten. Denn die Stadt erteilt ihre Baugenehmigungen immer nur vorbehaltlich, falls mal wer dagegen klagt.

2018 verfügte die Stadt den Abriss des Hauses, die Ahlers wehrten sich, der Streit ist immer noch vor Gericht anhängig. Eine Entscheidung gebe es noch nicht, sagt Stadtsprecher Ingo Rous auf Anfrage.

Auch aufgehobener Bebauungsplan hilft den Ahlers nicht

Fest steht nur, dass auch ein aufgehobener Bebauungsplan der Familie Ahlers nichts nützt. Denn dann gilt in diesem Gebiet ohnehin der Paragraf 34. Die Ahlers hatten anfangs darauf gesetzt, dass die Stadt einen neuen Bebauungsplan erstellen würde, einen, der der Realität an der Unteren Meischede entspricht.

Das hätte ihren Anbau zwar nicht nachträglich genehmigt, ihnen aber eine Klage auf Bestandsschutz eröffnet. Die Stadt und mit ihr die zuständigen politischen Gremien teilen diese Rechtsauffassung jedoch nicht. So wird mit der Aufhebung des Bebauungsplan am Ende nur das formell auf dem Papier vollzogen, was der Kreis bereits 1960 festgestellt hatte.

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Das Thema steht am 24. November bei der öffentlichen Sitzung des Planungsausschusses (17 Uhr, Rathaus) auf der Tagesordnung.