Pistole

Ein Mann hört in seinem Garten mehrere laute Knallgeräusche. Es waren Schüsse aus einer Softairwaffe. © pixabay

Schwerter hört Schüsse im eigenen Garten – und verdächtigt 21-Jährigen

rnAmtsgericht Schwerte

Laute Knallgeräusche erschrecken einen Schwerter in seinem Garten. Und auch ein Nachbar hört vermeintliche Schüsse. Die Vermutung, wer der Täter sein könnte, bestätigte sich am Ende.

Schwerte

, 03.10.2022, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Am 14. Mai will ein 56 Jahre alter Mann aus Schwerte die Fertigstellung seines Gartens mit einem kleinen Grillabend feiern. Als er in einer Hütte nach Utensilien für das Grillen sucht, hört er nach eigenen Angaben plötzlich laute Knallgeräusche. Erst drei oder vier, dann sollen drei weitere gefolgt sein.

Der Schwerter geht vorsichtig aus dem Häuschen und bemerkt Einschussstellen an seiner Tür. Er schaut sich um und entdeckt eine Person, die aus dem Fenster eines naheliegenden Hauses lehnt. Aufgrund der Sonneneinstrahlung habe der 56-Jährige das Gesicht nicht erkennen können – und auch eine Waffe sieht er nicht.

Studentin hört Schüsse ebenfalls

Ein weiterer Nachbar soll ebenfalls durch laute Geräusche erschreckt worden sein, vermutet, dass es sich um Schussabgaben aus einer Softairwaffe handelt. Kurz darauf soll beobachtet worden sein, wie ein Geschoss durch den Garten fliegt. Später habe man die Kugel einer Softairwaffe auf dem Boden gefunden.

Andere Nachbarn haben inzwischen die Polizei verständigt. Die Beamten durchsuchen die Wohnung des 21-Jährigen. Eine Waffe finden sie nicht.

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Dennoch muss sich der Mann wegen Sachbeschädigung im Amtsgericht Schwerte verantworten. Zunächst streitet er den Vorwurf ab: „Ich besitze nicht mal diese Waffe. Ich war es nicht.“ Er vermutet, dass ihm die Nachbarn, mit denen er schon länger im Streit sei, das anhängen wollen, um ihn aus der Wohnung zu kriegen.

Der Gartenbesitzer und der weitere Nachbar sind als Zeugen geladen. Sie bestätigen ihre polizeilichen Aussagen, nämlich, dass sie zwar keine Person erkannt haben, allerdings davon ausgehen, dass es der Angeklagte war.

Der Angeklagte verrät sich

Dieser verrät sich plötzlich, indem er vorgibt, sich mit Waffen dieser Art auszukennen. An diesem Punkt bestehen nur noch wenige Zweifel daran, dass der Angeklagte der Täter ist. Kurz darauf legt der Schwerter ein Geständnis ab. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 21-Jährige die Tat zunächst abgeschritten hatte, weil er unter laufender Bewährung für elf Monate Haft steht.

Die Richterin verurteilt den Mann zu fünf Monaten Haft auf Bewährung. Als Auflage muss er 500 Euro an den Gartenbesitzer zahlen. Dieser hatte seinen Schaden von mehr als 400 Euro aus eigener Tasche bezahlt. Als weitere Auflage muss der Schwerter mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten.