Auf Gehwegen empfiehlt die Stadt Granulat statt Salz zu nutzen. © dpa
Fragen und Antworten
Kein Streusalz mehr bei Kaufland, Raiffeisen und Co.: 10 Fragen zum Schneeräumen in Schwerte
Erstmals seit Jahren muss wieder richtig Schnee geräumt werden. Doch was muss ich bis wann machen? Die Satzung der Stadt Schwerte ist da eindeutig. Und: Es gibt Alternativen zum Streusalz.
Am Montagmorgen (8.2.) war in vielen Schwerter Geschäften das Streusalz ausverkauft. Nachfragen bei Kaufland und Jawoll ergaben, Streumittel sind nicht mehr vorrätig. Die Baumärkte, sonst zuverlässiger Lieferant für solche Artikel, haben im Lockdown geschlossen.
Auch beim Raiffeisen-Markt in Schwerte die ernüchternde Antwort: kein Streumittel mehr, alles ausverkauft. Auf die Frage, ob in dieser Woche noch was nachkommt, hieß es: „Erst wieder Mitte nächsten Monats.“ Keine Chance also.
Es gibt Alternativen
Und an den Tankstellen? Shell an der Hörder Straße: nichts. Jet an der Schützenstraße: nichts. Esso am Holzener Weg: nichts. Das ergab eine Stichprobe am Montagnachmittag.
Nach Empfehlung des Bauhofs muss es nicht unbedingt das Streusalz sein. Es reichen auch Split, Granulat oder Sand als Streumittel. Der BUND Naturschatz empfiehlt ebenfalls Sand, aber auch Kies oder Sägespäne. Tannenzweige werden in den Weiten des Internets ebenfalls vorgeschlagen. Hat noch jemand den Tannenbaum im Wohnzimmer?
Doch ab wann muss ich morgens eigentlich Schneeräumen? Und wie? Die Satzung der Stadt Schwerte ist da eindeutig. Für die Straßen ist die Stadt meist selbst zuständig, für die Gehwege die Anlieger.
Was muss geräumt werden? Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee zu räumen und bei Eisglätte zu streuen. Dies gilt gleichermaßen für die übertragenen Fahrbahnen. Auch dürfen Bushaltestellen und Radwege nicht vergessen werden, soweit sie Bestandteile eines Gehweges sind, schreibt die Stadtverwaltung.In welcher Reihenfolge räumt die Stadt die Straßen?
Der Winterdienst ist nach Dringlichkeit organisiert. Das heißt, zunächst werden Hauptstraßen und stark frequentierte Straße mit dem Schneepflug geräumt. Auch die Straßen mit starkem Gefälle sind vor den flachen Nebenstraßen an der Reihe.Wohin darf ich den Schnee schaufeln?Auf dem Teil des Gehwegs, der an der Straße liegt, und zur Not auf dem eigenen Grundstück kann man den weggeräumten Schnee lagern. Auf der Fahrbahn darf er nur dann liegen, wenn er den Verkehr nicht behindert. Auf Baumscheiben darf man ihn nicht schüppen.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.