Auch Manfred Rommel (l.) findet den roten Weg über die Rathausstraße gefährlich, weil er zur Verunsicherung von Autofahrern und Fußgängern führe. Er schrieb bereits im Oktober an die Stadtverwaltung. © Heiko Mühlbauer

Bürgerantrag

Rathausstraße: Wie gefährlich ist der rote Fußgängerüberweg vor der Post?

Ist der rote Fußgängerüberweg vor der Post lebensgefährlich? Horst Brand sagt ja – und will die Markierung per Bürgerantrag entfernen lassen. Zur Not, sagt er, müssten Ratsmitglieder für einen Unfall haften.

Schwerte

, 10.03.2021 / Lesedauer: 3 min

Lange Jahre führte über die Rathausstraße in der Nähe des Eingangs zur Post ein Zebrastreifen. Bis man feststellte, dass der nicht den gesetzliche Ansprüchen genügte. Die Bäume auf beiden Seiten des Fußgängerüberwegs verhindern die ausreichende Beleuchtung.

Um Bäume zu schonen und dennoch einen Überweg zu schaffen, schuf die Stadt den roten Streifen, der nun auf die Fußgänger aufmerksam machen soll.

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Der hat aber rein rechtlich keine Wirkung. Die Stadt setzt hier auf gegenseitige Rücksichtnahme. Ein System, an dessen Wirksamkeit Horst Brand nicht so recht glauben mag. In einem Antrag an den Beschwerdeausschuss der Stadt beantragt er, den roten Streifen wieder von der Fahrbahn zu entfernen.

Im Dezember hatte Brand einen Beinahe-Unfall auf dem roten Streifen beobachtet, sagt er. Eine Frau sei auf der Markierung beinahe von einer Autofahrerin überfahren worden, so Brand. Nur ein scharfes Bremsmanöver habe den Unfall verhindert.

Rote Markierung soll unverzüglich entfernt werden

„Ich fordere den Stadtrat deshalb auf, zu beschließen, dass diese rote Markierung unverzüglich wieder entfernt wird“, so Brand in seinem Antrag. Denn die Markierung führe immer wieder zu Missverständnissen, da sowohl Autofahrer als auch Fußgänger glauben, hier Vorrang zu haben. Ein Zebrastreifen sei zwar die optimale Lösung, aber gar keine Markierung sei besser als das rote Band, so der Bürgerantrag.

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Es ist nicht das erste mal, dass der Fußgängerüberweg vor der Post kritisiert wird. Manfred Rommel wandte sich bereits im Oktober an die Stadt. Auch er war Zeuge eines Beinahe-Unfalls. Seine Enkeltochter hatte die Straße dort überquert und hätte sich dann nur durch einen beherzten Sprung vor einem herannahenden Auto retten können.

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Am Übergang gilt Tempo 20

Rommel hatte sich damals nicht an die Politik, sondern an die Stadtverwaltung gewandt. Die hatte erklärt, dass am Ende der Rathausstraße genau wie auf der Bahnhofstraße Tempo 20 gelte. Fußgängerüberwege (an denen Fußgänger bevorrechtigt sind) seien in diesem Bereich entbehrlich.

Die Markierung solle durch die rote Farbe auch nur auf die geänderte Verkehrssituation hinweisen. Dass der rote Übergang keine rechtlich bindende Bevorrechtigung für die Fußgänger sei, so das Schreiben der Stadtverwaltung, habe man mittels Pressearbeit der Schwerter Bevölkerung deutlich gemacht.

„Wenn alles so bleibt, ist der Stadtrat verantwortlich“

Damit will sich Horst Brand nicht zufrieden geben und formuliert in seinem Antrag recht deutlich: „Sollte alles so bleiben wie bisher, so sind die Mitglieder des Stadtrats dafür verantwortlich, wenn hier in Zukunft ein schwerer, eventuell tödlicher Unfall passiert. Man sollte sie in diesem Fall dann auch strafrechtlich dafür zur Verantwortung ziehen.“

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