Statt sich um die Heimbewohnerin zu kümmern, erlaubte sich der Pflegehelfer einen Scherz, der ihn den Job kostete. (Symbolbild) © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Pflegeheim
Vorfall in Schwerter Pflegeheim: Pflegehelfer erlaubt sich grausamen „Scherz“ mit Heimbewohnerin
Drei Sekunden dauert der „Scherz“ an, den sich ein Pflegehelfer in einem Schwerter Pflegeheim mit einer Bewohnerin erlaubte. Die Tat hat für den 23-Jährigen weitreichende Konsequenzen.
21... 22... 23... – das sind etwa drei Sekunden. So lange wurde eine wehrlose Bewohnerin eines Altenpflegeheims in Schwerte unter einem Bettlaken festgehalten.
Es ist der 7. März, als ein 23 Jahre alter Altenpflegehelfer das Zimmer der Frau betritt. Mit einem Kollegen zusammen will er das Bett der Dame frisch beziehen. Bei dieser Gelegenheit stülpt der 23-Jährige das Laken über die Frau, die sich aus dieser Situation nicht sofort befreien kann. Dann macht er ein Foto von der eingewickelten Bewohnerin.
Foto mit Unterschrift „she’s dead“
Darunter schreibt er „she’s dead“ mit lachendem Smiley. Das Foto schickt er an zwei Kollegen. Kurz darauf bekommt er die Kündigung. Doch das ist nicht die einzige Folge dieses unglaublichen Verhaltens.
Der Mann musste sich nun im Amtsgericht Schwerte wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs verantworten. Der Angeklagte gab die Tat sofort zu. Er habe zum Zeitpunkt der Tat psychische, private Probleme gehabt: „Zu der Zeit war ich neben der Spur.“ Er habe das Bettlaken etwa drei Sekunden lang aus Spaß über die Bewohnerinnen gestülpt. „Es tut mir mega leid.“
Als „wirklich widerwärtig“, bezeichnete indes die Richterin die Tat des Schwerters. „Das ist nicht zu verzeihen. Da fällt mir nichts zu ein. Das macht einen echt sprachlos“, führte die Vorsitzende weiter aus. Er habe die Situation nicht so einschätzen können. Ihm sei nicht bewusst gewesen, was er da getan hatte, erklärte der 23-Jährige.
Früh entschieden, Pfleger zu werden
Warum er denn überhaupt in den Pflegebereich gegangen sei, wollte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wissen. Er habe schon früh für sich entschieden, einen Beruf im Pflegebereich zu erlernen: „Ich habe gedacht, dass ich da gut rein passe. Das denke ich immer noch. Ich mag den Umgang mit Menschen. Ich bin ja kein Unmensch.“ Dass er wirklich glaube, gut in der Pflege aufgehoben zu sei, sollte er noch einmal überdenken, warf die Vertreter der Staatsanwaltschaft ein.
Um sicherzugehen, dass der Schwerter zumindest für eine gewisse Zeit keine Gefahr für pflegebedürftige Menschen darstellt, erlegte ihm das Gericht ein Berufsverbot im Pflegebereich für eine Dauer von fünf Jahren auf. Dazu muss der Angeklagte 950 Euro Strafe zahlen.
Der Schwerter akzeptierte das Urteil sofort. Da auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtete, ist die Entscheidung bereits rechtskräftig.
Für den 23-Jährigen war es übrigens nicht der erste Kontakt mit der Justiz. Sein Vorstrafenregister weist drei Einträge auf: zweimal wegen Diebstahls und einmal wegen 50-fachen Erwerbs von Betäubungsmitteln.
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