Die Polizei ermittelt gegen einen Mitarbeiter der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Albert-Schweitzer-Schule (Albertinos) wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Als diese Meldung am Mittwoch (2.11.) bekannt wurde, gab es vor allem in den Sozialen Netzwerken einige Resonanz. Schule, Stadt und der Bertreiber der OGS, die Johanniter, stellten sich am Mittwochabend bei einer Info-Veranstaltung den Fragen der Eltern.
Mitte Oktober suspendiert
Am Donnerstag (3.11.) beantwortete der Sprecher der Johanniter, Martin Vollmer, die Fragen der Redaktion: Die Vorwürfe seien den Johannitern am 14. Oktober mitgeteilt worden. „Wir haben sofort reagiert: Der Mitarbeiter wurde aufgrund der Ermittlungen am selben Tag vom Dienst freigestellt. Seinen geplanten Dienst am 14. Oktober hat er nicht angetreten“, so Vollmer.
Der Betroffene war einer von 17 Mitarbeitenden an der Albert-Schweitzer Schule, 94 Menschen seinen insgesamt bei den Ganztagsschulen der Johanniter in Schwerte beschäftigt. Die würden bei ihrer Einstellung genau unter die Lupe genommen: „Neue Mitarbeitende unterlaufen einen systematischen Bewerbungsprozess mit Angaben zur Person und Vita, Aus- und Fortbildungen und Arbeitszeugnissen vorheriger Arbeitgeber“, so Vollmer.
Sie müssten vor Antritt der Tätigkeit standardmäßig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Vollmer: „Sie verpflichten sich zusätzlich zur Erfüllung des Schutzauftrages für das Kindeswohl und erklären schriftlich, dass sie nicht vorbestraft sind (insbesondere wegen einer Straftat nach §§171,174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 des Strafgesetzbuches). Zudem erklären Sie schriftlich, uns auch nicht rechtskräftige Verurteilungen, aber auch Ermittlungsverfahren bzw. deren Einleitung zu Straftaten unverzüglich mitzuteilen.“

Kein Fehlverhalten in der OGS
Das galt auch für diesen Mitarbeiter. „Wir nehmen den Vorwurf und das Ermittlungsverfahren gegen den Mitarbeitenden sehr ernst und prüfen die Vorwürfe gegen den Beschuldigten sehr sorgfältig mit Blick auf seine bisherige Arbeit in der OGS“, heißt es in einer Stellungnahme von Stadt und Johannitern. Zum aktuellen Zeitpunkt lägen aber keine Informationen oder Beschwerden über mutmaßliches Fehlverhalten des Beschuldigten während seiner Arbeit vor.
Kinder der Albert-Schweitzer-Schule sind laut Aussage der Polizei vom 2. November nicht betroffen, betonte auch der Dortmunder Polizeisprecher Peter Bandermann. „Das erweiterte Führungszeugnis des Mitarbeitenden, seine Selbstverpflichtung und sein Verhalten am Arbeitsplatz waren nach heutigem Kenntnisstand einwandfrei“, sagen die Johanniter.
100 Eltern anwesend
Bei dem internen Elternabend wurden rund 100 Eltern von OGS-Kindern seitens der Schulleitung, der OGS-Leitung, der Polizei, der Stadt Schwerte und des Kinderschutzbundes informiert. Man habe transparent den Sachverhalt geschildert, auf Beratungsangebote hingewiesen und Fragen zur Sache beantwortet.
„Wir wirken aktiv und unter Berücksichtigung des Opfer- und Datenschutzes an der Aufklärung mit und bieten konkrete Hilfen an“, so Vollmer. Es gebe pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte in der OGS, die Kindern und Eltern zur Verfügung stehen. „Zusätzlich unterstützen unsere Fachstelle Kinderschutz und die Fachstelle Prävention und Nachsorge die Teams vor Ort“, so Vollmer. Darüber hinaus werde eine individuelle Begleitung der Eltern und Kinder durch den Kinderschutzbund, der auch beim Elternabend vor Ort war, angeboten.
Gemeinsame Presseerklärung
Am Donnerstag (3.11.) gab es auch eine gemeinsam Presseerklärung von Stadt und Johannitern. Darin heißt es unter anderem: „Unmittelbar nach Bekanntwerden wurden die verantwortlichen Behörden sowie die OGS-Mitarbeitenden vertraulich informiert. Aus Gründen des Opfer- und Datenschutzes sowie wegen des laufenden Verfahrens werden keine weiterführenden Angaben gemacht. Johanniter und Stadt bitten um Verständnis.“
Und weiter: „Alle Beteiligten drückten ihre tiefe Bestürzung aus und sicherten zu, sich an Aufklärung und Informationen zu beteiligen. Festgestellt wurde, dass Kinder der Grundschule nicht betroffen sind. „Unser ganzes Mitgefühl und unsere Fürsorge gelten jetzt den Kindern und ihren Eltern, mit denen wir gemeinsam die Situation aufarbeiten.“
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