Versicherungen bei Sturmschäden: Was müssen Betroffene beachten?
Verbrauchertipps
Sturmschäden sind meist ein Fall für die Versicherung. Doch welche Versicherung schützt gegen welche Schäden? Und was müssen Betroffene dabei beachten? Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.

Sturmtief Ignatz wütete auch in Schwerte. © Heiko Mühlbauer
Schwere Sturmböen mit bis zu 100 km/h ziehen mit dem Herbstbeginn durch viele Regionen in Nordrhein-Westfalen und auch durch Schwerte. Solche Stürme können Dachziegel lösen oder Bäume und Äste zu Fall bringen. bringen.
„Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden“, erläutert die Verbraucherzentrale NRW und gibt Tipps, welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und was Betroffene beachten müssen.
Welche Versicherungen decken welche Sturmschäden ab?
Eine Police reicht laut der Verbraucherzentrale nicht aus. Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Nach den Bedingungen der Versicherer gelte „stürmisch“ ab einer Windstärke von 8 – das entspricht etwa 62 Stundenkilometern.
Bei Stürmen und heftige Böen sollten Verbraucher vor allem auf Gebäude- und Hausratsversicherung setzen. Die Gebäudeversicherung liefere einen Schutz, wenn das Dach abgedeckt oder der Schornstein beschädigt wurde, aber auch, wenn ein Baum auf das Haus gestürzt ist. Die Hausratsversicherung greife, wenn durch den Sturm Hausratsgegenstände beschädigt wurden. Bei Schäden an der Inneneinrichtung müsse allerdings nachgewiesen werden, dass Fenster und Türen verschlossen waren.
Hilft die Hausratsversicherung auch bei Schäden an Gartenmöbeln?
Für beschädigte Gartenmöbel werde in der Regel nur gezahlt, wenn sie während des Sturms in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Reguliert werden zudem Schäden an Antennen und Markisen, die einer Mietpartei gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden.
In welcher Form müssen Sturmschäden nachgewiesen werden?
Hat der Sturm beispielsweise Ziegel oder Dachpappe mitgehen lassen, müssen Betroffene dies laut Verbraucherzentrale in der Regel nicht nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen reiche es, wenn eine
Wetterstation in der Nähe eine hohe Sturmstärke gemessen hat oder
auch Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden.
Welche Versicherung hilft, wenn mein Auto beschädigt wurde?
Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist laut der Verbraucherzentrale die Teilkasko der Fahrzeughalter in der Zahlungspflicht. Versichert sei allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Gefährts, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat - auch Zeitwert genannt.
Hilft die Versicherung bei Schäden durch umgestürzte Bäume?
Hat ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, müssen Baumbesitzern beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt“, und Eigentümer haften nicht für den Schaden.