
© Johannes Staab
Nach Paketauto-Brand: Was passiert in solchen Fällen eigentlich mit meinem Päckchen?
Feuerwehreinsatz
Ein Hermes-Transporter brannte in Westhofen völlig aus. Nur wenige Pakete konnten geborgen werden. Doch was ist eigentlich, wenn mein Paket auf dem Lieferweg plötzlich zu Schutt und Asche wird?
Tagtäglich liefern DHL, Hermes und Co. Millionen Pakete in die deutschen Haushalte. Auch in Schwerte sollten am vergangenen Freitag (14.1.) einige Päckchen ihren zukünftigen Besitzern zugestellt werden. Doch der Hermes-Transporter brannte aus bisher ungeklärten Gründen völlig aus. Übrig blieben nur eine Handvoll Pakete und viel Schutt und Asche.
Kein Anspruch auf erneute Lieferung
Die Verbraucherzentrale NRW schildert den Sachverhalt von verloren gegangener Ware auf dem Versandweg wie folgt: „Geht bei Kaufverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher die bestellte Ware auf dem Versandweg verloren, können Sie nicht verlangen, dass Ihnen die Ware noch einmal geliefert wird.“
Das gelte laut Verbraucherzentrale jedenfalls dann, wenn der Unternehmer, der die Ware versandt hat, einen zuverlässigen Spediteur ausgesucht habe. Denn mit der Übergabe an ein solches Speditions-Unternehmen habe der Anbieter seine Vertragspflichten erfüllt, meint der Bundesgerichtshof.
Keine Lieferung – keine Bezahlung
Allerdings, heißt es, „müssen Sie nichts bezahlen, wenn Sie die Ware nicht erhalten. Das Versandunternehmen darf den Kaufpreis also erst dann fordern, wenn die Ware den Empfänger nachweislich erreicht hat“. Nachweislich erreicht haben die allermeisten Pakete ihren Empfänger am vergangenen Freitag jedenfalls nicht.
Wie geht es also weiter, wenn mein Paket in dem ausgebrannten Paketauto war? Marei Martens, Pressesprecherin der Hermes Germany GmbH, erklärt: „Wichtig ist, dass den von diesem Fall betroffenen Kundinnen und Kunden kein finanzieller Verlust entsteht.“ Im Klartext: Hermes haftet für den entstandenen Schaden bei der jeweiligen Sendung.
Verlust einreichen
Betroffene Empfänger von online bestellten Sendungen müssten sich laut Martens an den jeweiligen Onlinehändler wenden, damit Hermes die Fälle regulieren könne. „Versendende beziehungsweise Empfangende von Privatpaket-Sendungen können sich direkt an den Hermes Kundenservice wenden und den Verlust einreichen“, beschreibt Martens das Vorgehen in einem solchen Fall.

Ein Blick in den Innenraum des ausgebrannten Paket-Autos. © Johannes Staab
Ansprechpartner seien also einerseits die Onlinehändler sowie andererseits das Versandunternehmen, in diesem Fall Hermes. Finanzielle Einbußen müsse kein Kunde durch den Brand hinnehmen. Das Wichtigste ist jedoch: Dem Fahrer des Hermes-Wagens sei nichts Schlimmeres passiert. Martens erklärt, dass alle im Unternehmen erleichtert seien. Man hoffe, dass er sich von dem Vorfall schnell erhole.
Kommt gebürtig aus dem beschaulichen Forchheim in Bayern, lebt aber mittlerweile seit über 20 Jahren glücklich im „Pott“. Nach der Bankausbildung in den Journalismus gewechselt und an der Ruhr-Uni Germanistik und Medienwissenschaft studiert. Hat eine besondere Leidenschaft für den Fußball, sei es auf dem realen oder auf dem virtuellen Rasen.